Sie wissen danach, wie Nachunternehmer rechtlich einzuordnen sind und welche Regeln auf der Baustelle für sie ab dem ersten Tag gelten sollten.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Ein Nachunternehmer (kurz NU, oft auch Subunternehmer) ist ein Unternehmen, das Teile einer Bauleistung im Auftrag eines anderen Unternehmers ausführt, nicht direkt für den Bauherrn. Vertragspartner des NU ist sein Auftraggeber, meist der Generalunternehmer oder ein Fachunternehmer. Gegenüber dem Bauherrn bleibt dieser Auftraggeber für die gesamte Leistung verantwortlich.
Vergibt ein NU selbst weiter, spricht man von Nach-Nachunternehmern oder einer Nachunternehmerkette. Je länger die Kette, desto schwerer wird es, auf der Baustelle zu wissen, wer für wen arbeitet.
| Begriff | Vertragspartner | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Fachunternehmer / Fachlos | Bauherr direkt | Elektro bei Einzelvergabe |
| Nachunternehmer | GU oder anderer Unternehmer | Trockenbau im GU-Auftrag |
| Nach-Nachunternehmer | Nachunternehmer | Kolonne eines Trockenbau-NU |
| Lieferant | Besteller | Betonwerk, Baustoffhandel ohne Einbau |
Ist die VOB/B vereinbart, regelt § 4 Abs. 8: Der Auftragnehmer führt die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb aus. An Nachunternehmer darf er nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers übertragen, außer bei Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist. Die Nachunternehmer sind dem Auftraggeber auf Verlangen bekanntzugeben.
Daneben greifen gesetzliche Pflichten. Der beauftragende Unternehmer haftet nach § 14 AEntG und § 13 MiLoG für Mindestentgelte bei seinen Nachunternehmern, Details unter Nachunternehmerhaftung. Im Arbeitsschutz verpflichtet § 8 ArbSchG mehrere Arbeitgeber auf einer Arbeitsstätte zur Zusammenarbeit, und die Baustellenverordnung verlangt die Koordination aller Firmen.
Für die Baulogistik ist ein NU wie jede andere Firma auf dem Platz: Er braucht Zugang, Anlieferfenster, Lagerfläche und Entsorgung. Damit die Regeln auch in der dritten Ebene ankommen, sollten sie Vertragsbestandteil sein und vom Auftraggeber an jeden Nachunternehmer durchgereicht werden.
Typischer Fehler: Der GU weist seine direkten Partner ein, deren Nachunternehmer erscheinen aber ohne Anmeldung am Tor. Auf Großbaustellen in Berlin oder Hamburg führt das morgens zu Diskussionen, Wartezeiten und Lücken in der Personendokumentation. Ein strukturiertes Fremdfirmenmanagement schließt diese Lücke.
Im Bauwesen werden beide Begriffe meist gleich verwendet. Gemeint ist ein Unternehmen, das im Auftrag eines anderen Unternehmers einen Teil der Bauleistung erbringt. In Verträgen und in der VOB/B ist der Begriff Nachunternehmer üblich.
Bei vereinbarter VOB/B braucht der Auftragnehmer für die Weitervergabe grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers, außer bei Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist. Viele Verträge regeln das zusätzlich im Detail, etwa mit Zustimmungsvorbehalt für jede Ebene.
Ihr Arbeitgeber bleibt für die Unterweisung seiner Beschäftigten verantwortlich. Die baustellenbezogene Einweisung in Zufahrt, Rettungswege und Logistikregeln übernimmt sinnvollerweise der GU oder die Baulogistik zentral für alle Firmen.
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