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Mindestlohnkontrolle

Sie wissen danach, wer eine Mindestlohnkontrolle durchführt, welche Pflichten auf Baustellen besonders gelten und was Generalunternehmer und Bauherren selbst vorbeugend tun können.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff und Zuständigkeit

Unter Mindestlohnkontrolle versteht man die Prüfung, ob Beschäftigte mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten und ob die damit verbundenen Melde-, Aufzeichnungs- und Ausweispflichten eingehalten werden. Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung. Grundlage sind das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und für entsandte Beschäftigte das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).

Im allgemeinen Sprachgebrauch auf der Baustelle meint der Begriff zweierlei: die behördliche Prüfung durch den Zoll und die eigenen Vorkehrungen von Generalunternehmern und Bauherren, mit denen sie Verstöße in ihrer Nachunternehmerkette erkennen wollen. Beides hängt eng zusammen.

Besondere Pflichten im Baugewerbe

Das Baugewerbe gehört zu den Wirtschaftsbereichen, für die das SchwarzArbG verschärfte Regeln vorsieht. Daraus ergeben sich mehrere Pflichten, die bei einer Kontrolle unmittelbar geprüft werden.

PflichtGrundlagewas es praktisch bedeutet
Ausweis mitführen§ 2a SchwarzArbGBeschäftigte tragen Personalausweis, Pass oder Ersatzpapier bei sich und zeigen ihn auf Verlangen vor
Sofortmeldung§ 28a Abs. 4 SGB IVAnmeldung bei der Sozialversicherung spätestens bei Arbeitsaufnahme
Arbeitszeit aufzeichnen§ 17 MiLoGBeginn, Ende und Dauer zeitnah festhalten und aufbewahren
Unterlagen bereithalten§ 17 MiLoGNachweise zur Prüfung im Inland verfügbar halten
Mitwirken und dulden§ 5 SchwarzArbGPrüfung ermöglichen, Auskunft geben, Unterlagen vorlegen

Für Beschäftigte ausländischer Arbeitgeber kommen weitere Pflichten hinzu, etwa die Anmeldung der Entsendung und gegebenenfalls eine A1-Bescheinigung zur Sozialversicherung.

Warum Auftraggeber betroffen sind

Wer einen Nachunternehmer beauftragt, haftet nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG wie ein Bürge dafür, dass dieser und alle weiteren Unternehmen der Kette den Mindestlohn zahlen. Diese Nachunternehmerhaftung kann ein Generalunternehmer vertraglich nicht abbedingen. Deshalb hat er ein eigenes Interesse daran, frühzeitig zu wissen, wer auf seiner Baustelle arbeitet und für wen.

  • Nachunternehmer vor Beauftragung prüfen und Nachweise einholen, etwa Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls SOKA-BAU.
  • Weitervergabe nur mit Zustimmung erlauben, damit die Kette überschaubar bleibt.
  • Jede Person am Tor einem Arbeitgeber zuordnen, am besten mit einem Baustellenausweis.
  • Anwesenheit dokumentieren, damit sich Personaleinsatz und Rechnungen abgleichen lassen.
  • Auffälligkeiten nicht übergehen: unbekannte Firmen, Personen ohne Papiere, ungewöhnlich viele Wechsel.

Ausführlich behandelt der Ratgeber Mindestlohn und FKS-Prüfung die Vorbereitung.

Ablauf einer Prüfung und typische Fehler

Die FKS kommt in der Regel unangekündigt. Die Beamten befragen Beschäftigte zu Arbeitgeber, Lohn und Arbeitszeit, prüfen Ausweise und gleichen die Angaben später mit Meldungen und Lohnunterlagen ab. Für die Baustelle bedeutet das: Das Tor muss wissen, wie mit einer Prüfung umzugehen ist, wer verständigt wird und wo die Anwesenheitslisten liegen. Eine kurze Regel in der Baustellenordnung genügt oft.

Häufige Fehler: Anwesenheitslisten werden nur auf Papier geführt und sind am Prüfungstag nicht auffindbar. Nachunternehmer der zweiten oder dritten Stufe sind dem Generalunternehmer gar nicht bekannt. Und Beschäftigte haben ihren Ausweis im Auto oder in der Unterkunft gelassen. Eine geordnete Zugangskontrolle löst nicht alle Probleme, schafft aber die Datengrundlage, die bei einer Prüfung gebraucht wird.

Baulogistik Nord übernimmt Zugangskontrolle und Anwesenheitsdokumentation als Teil der Baustellensicherheit; die rechtliche Bewertung bleibt Sache des Auftraggebers und seiner Berater.

Fragen zum Begriff

Darf der Generalunternehmer selbst Löhne kontrollieren?

Er darf vertraglich Nachweise verlangen, etwa Bescheinigungen oder Erklärungen zur Mindestlohnzahlung, und Zugänge dokumentieren. Hoheitliche Befugnisse wie die FKS hat er nicht. Lohnunterlagen der Nachunternehmer einzusehen, setzt eine vertragliche Grundlage und die Beachtung des Datenschutzes voraus.

Was passiert, wenn ein Beschäftigter keinen Ausweis dabeihat?

Im Baugewerbe besteht eine Pflicht, Ausweispapiere mitzuführen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden, und der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über diese Pflicht belehren. Für die Baustelle ist es sinnvoll, die Mitführung schon bei der Einweisung anzusprechen.

Muss die Baustelle bei einer FKS-Prüfung stillstehen?

Nicht zwingend. Die Prüfung kann den Ablauf aber deutlich verzögern, weil Beschäftigte befragt werden. Eine gute Vorbereitung mit vollständigen Listen und klaren Ansprechpartnern verkürzt die Unterbrechung.

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