
Wo gebaut wird, passieren Unfälle: Stürze, Schnitte, Quetschungen. Entscheidend ist, was in den ersten Minuten geschieht. Auf Baustellen in Ottobrunn kommt es auf Größe und Art der Arbeiten an, wie viel Erstversorgung vor Ort nötig ist.
Betriebssanitäter übernehmen die Erstversorgung, koordinieren den Rettungsdienst und dokumentieren Vorfälle. Brandschutzhelfer ergänzen das bei Arbeiten mit Brandrisiko. Für Ottobrunn planen wir den Einsatz passend zur Baustelle.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Ob ein Betriebssanitäter Pflicht ist, regelt die DGUV Vorschrift 1 in § 27: Auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten gleichzeitig ist er vorgeschrieben. Bei kleineren Baustellen genügen Ersthelfer, ein Sanitäter kann aber trotzdem sinnvoll sein. Wir ordnen Ihr Vorhaben dazu ein.
Ottobrunn liegt im Landkreis München. Im Ort selbst nennt die Quelle kein Krankenhaus. Für den Notfall zählt deshalb, wie Rettungsfahrzeuge zur Baustelle kommen und wohin sie fahren. Die nächste geeignete Klinik klären wir vor Baubeginn, ebenso die Zufahrt für den Rettungsdienst.
Gefährliche Arbeiten wie Abbruch, Arbeiten in Höhe oder Kranarbeiten erhöhen das Risiko. Auf engen Grundstücken ist die Rettung zusätzlich schwer zugänglich. Der Rettungsweg muss freigehalten werden, auch wenn Lager und Container wenig Platz lassen.

Ausgebildete Sanitäter versorgen Verletzte, holen bei Bedarf den Rettungsdienst und halten Vorfälle fest. Welche Sachmittel auf der Baustelle bereitstehen, stimmen wir nach Absprache ab.
Beschäftigte mit Ersthelfer-Ausbildung stellen die erste Hilfe an jedem Arbeitsbereich sicher. Wir planen, wie viele und wo.
Brandschutzhelfer sind in Evakuierung und Brandprävention geschult. Besonders bei Heißarbeiten oder Umbauten im Bestand sind sie gefragt.
Wir legen fest, wo der Rettungsdienst einfährt und wie er zur Verletzten Person kommt. Der Plan wird mit der Einrichtung abgestimmt.
Verletzte werden schneller versorgt. Der Rettungsdienst wird geordnet gerufen.
Sie erfüllen die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 für Ihre Baustellengröße.
Rettungswege und Zufahrten sind vor Baubeginn geklärt.
Vorfälle werden dokumentiert und stehen für Bauleitung und Versicherung bereit.
→ Wir prüfen die Zahl der Versicherten auf der Baustelle. Ab mehr als 100 gleichzeitig Beschäftigten ist er nach DGUV Vorschrift 1 Pflicht.
→ Wir halten eine Rettungszufahrt frei und legen einen Übergabepunkt fest, den auch ortsfremde Fahrer finden.
→ Wir planen Rettungswege nach den Arbeitsbereichen und üben mit den Beteiligten, wie Verletzte nach unten kommen.
→ Wir hinterlegen Adresse und Einfahrt gut sichtbar und weisen den Rettungsdienst am Tor ein.
Viele Beschäftigte gleichzeitig können die Schwelle für einen Betriebssanitäter überschreiten.
Gefährliche Arbeiten auf engem Grund verlangen klare Rettungswege.
Beschäftigte der Betriebe und der Baustelle teilen sich Wege, Rettungsabsprachen sind nötig.
Kinder in der Umgebung machen Absperrung und klare Zuständigkeit für Erste Hilfe wichtig.

Wir klären Zahl der Versicherten, Arbeiten und Dauer der Baustelle.
Sanitäter, Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Rettungswege werden geplant.
Adresse, Zufahrt und Übergabepunkt werden festgelegt und bekannt gemacht.
Das Personal ist vor Ort. Vorfälle werden schriftlich festgehalten.
Liegt eine große Baustelle mit mehr als 100 Beschäftigten im Ort, dann ist ein Betriebssanitäter Pflicht. Wir planen ihn in der Nähe der Einfahrt ein und legen mit dem Bauleiter fest, welche Sachmittel nach Absprache bereitstehen. Zufahrt und Übergabepunkt für den Rettungsdienst sind markiert.
Bei einer kleineren Baustelle mit Arbeiten in Höhe, dann genügen oft Ersthelfer. Wir stimmen mit der Bauleitung ab, wer wo eingeteilt ist. Außerdem prüfen wir, ob ein Brandschutzhelfer bei Heißarbeiten nötig ist.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die Rettungszufahrt muss in der Baustelleneinrichtung freibleiben. Wir legen sie gemeinsam mit Zufahrten und Lagerflächen fest, damit Material sie nicht zustellt.
Mit der Zugangskontrolle ist geregelt, wie Rettungskräfte schnell hereinkommen. Das Personal am Tor kennt den Weg und öffnet bei einem Notfall sofort.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist er bei mehr als 100 gleichzeitig anwesenden Versicherten vorgeschrieben. Bei weniger genügen Ersthelfer. Wir ordnen Ihre Baustelle in Ottobrunn ein und beraten, ob ein Sanitäter trotzdem sinnvoll ist.

Nennen Sie uns Größe und Art Ihres Vorhabens. Wir beraten zu Betriebssanitäter, Ersthelfern und Rettungswegen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Ottobrunn. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit