
Auf Baustellen passieren Unfälle selten, aber wenn, dann zählen die ersten Minuten. In Germering mit seinen rund 41.000 Einwohnern gibt es Bauvorhaben ganz unterschiedlicher Größe. Auf kleinen Baustellen reichen Ersthelfer, auf größeren verlangen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft ausgebildete Betriebssanitäter.
Nach DGUV Vorschrift 1 sind Betriebssanitäter auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten vorgeschrieben. Wo diese Grenze nicht erreicht wird, kann eine Sanitätskraft trotzdem sinnvoll sein, etwa bei gefährlichen Arbeiten. Wir klären mit Ihnen, was Ihre Baustelle braucht und was die Vorschrift verlangt.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Größere Bauvorhaben in Germering entstehen im Wohnungsbau, bei Hallenerweiterungen und an öffentlichen Gebäuden. Dort arbeiten oft viele Gewerke gleichzeitig. Die Zahl der Versicherten auf dem Gelände schwankt je nach Bauphase. Die Zahl entscheidet, ob eine Sanitätskraft Pflicht ist, deshalb zählen wir sie phasenweise mit.
Der Rettungsdienst muss die Baustelle auf dem schnellsten Weg erreichen. In dicht bebauten Straßen heißt das: Zufahrt freihalten, Treffpunkt für den Rettungswagen festlegen und einen Einweiser benennen. Wie weit das nächste Krankenhaus entfernt ist, hängt vom Standort der Baustelle ab und wird im Notfallplan festgehalten.
Gefährliche Arbeiten wie Arbeiten in der Höhe, in Baugruben oder mit schwerem Gerät erhöhen das Risiko einer schweren Verletzung. Dafür gilt: Die Sanitätskraft kennt die Baustelle und weiß, wo gearbeitet wird. Im Notfall kann sie den Rettungsdienst gezielt zum Verletzten führen.

Eine ausgebildete Sanitätskraft übernimmt die Erstversorgung, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sie dokumentiert außerdem Vorfälle. Welche Hilfsmittel auf der Baustelle bereitstehen, stimmen wir nach Absprache mit Ihnen ab.
Wir stellen fest, wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer die Baustelle braucht. Bei der Benennung unterstützen wir. Löschmittel und Ausstattung legen wir gemeinsam mit der Bauleitung nach Absprache fest.
Wir erstellen einen Notfallplan mit Treffpunkt, Zufahrt, Ansprechpartnern und Telefonnummern. Die Rettungswege werden begangen und freigehalten, auch bei Gerüsten und im Rohbau.
Zum Baubeginn weisen wir die Beschäftigten ein: Wo ist der Sammelplatz, wen rufe ich an, was tue ich bei einem Unfall. Das dauert wenige Minuten und verkürzt im Ernstfall die Reaktionszeit.
Sie erfüllen die Anforderungen der Berufsgenossenschaft und wissen, wann eine Sanitätskraft Pflicht ist.
Im Notfall weiß jeder, wohin er sich wenden muss und wo der Rettungswagen hinfährt.
Die Bauleitung erhält einen Notfallplan, der zur jeweiligen Baustelle passt.
Beschäftigte fühlen sich besser abgesichert. Ausfallzeiten nach Unfällen können sinken.
→ Treffpunkt und Zufahrt werden im Notfallplan festgelegt, ein Einweiser wartet. Die Zufahrt bleibt freigehalten.
→ Wir zählen die Beschäftigten je Bauphase mit und melden Veränderungen an die Bauleitung.
→ Wir legen Rettungswege durch das Gebäude fest und weisen die Beschäftigten ein, damit der Weg zum Verletzten kurz bleibt.
→ Wir ermitteln den Bedarf an Brandschutzhelfern und unterstützen bei der Benennung und Unterweisung.
Mehrere Gebäude oder Bauabschnitte mit vielen Beschäftigten gleichzeitig.
Bauten mit Kran, Montage in der Höhe und hoher Gewerkedichte.
Schulen und Verwaltungsgebäude mit Erweiterung und Sanierung im Betrieb.
Arbeiten in Gräben und tiefen Baugruben, bei denen Rettung besondere Planung braucht.

Wir prüfen Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und Bauphasen und stellen den Bedarf fest.
Treffpunkt, Rettungsweg und Ansprechpartner werden festgelegt und aufgehängt.
Beschäftigte erfahren, wie sie im Notfall handeln und wo sie Hilfe finden.
Die Sanitätskraft steht bereit, Vorfälle werden dokumentiert und gemeldet.
Liegt ein Wohnkomplex im Rohbau mit mehreren Gewerken gleichzeitig, dann steigt die Zahl der Versicherten in der Spitzenphase schnell. Wird die Marke von 100 überschritten, dann ist ein Betriebssanitäter Pflicht. Wir haben ihn vorher eingeplant.
Stürzt ein Beschäftigter von einer Leiter, dann ruft der Ersthelfer den Rettungsdienst, die Sanitätskraft versorgt den Verletzten. Ein Einweiser führt den Rettungswagen zur Einfahrt. Der Notfallplan hängt am Eingang, sodass jeder die Nummern kennt.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die Sanitätsleistung gehört zur Sicherheitsplanung der Baustelle. Mit der Zugangskontrolle teilen wir die Information, wer sich gerade auf dem Gelände befindet. Mit dem Lieferverkehr stimmen wir die Freihaltung der Rettungszufahrt ab.
Ist ein Betriebssanitäter im Einsatz, dann nimmt er an der Eingangsunterweisung teil und führt Notfallübungen durch, wenn die Bauleitung das wünscht. Vorfälle werden dokumentiert und an die Bauleitung gemeldet.
Nach DGUV Vorschrift 1 ist ein Betriebssanitäter auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten vorgeschrieben. Darunter genügen Ersthelfer, ein Betriebssanitäter kann bei gefährlichen Arbeiten aber trotzdem sinnvoll sein.

Nennen Sie uns Größe und Bauphasen, dann klären wir gemeinsam, was Ihre Baustelle an Sanitätsleistung braucht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Germering. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit