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Nebenleistung (VOB/C)

Sie wissen danach, welche Arbeiten ohne gesonderte Vergütung zur Leistung gehören, wo die Grenze zur Besonderen Leistung liegt und wie Sie Streit über Logistikleistungen vermeiden.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Begriff

Nebenleistungen sind Leistungen, die nach der VOB Teil C zur vertraglichen Leistung gehören, auch wenn sie im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt sind. Sie werden deshalb nicht gesondert vergütet, sondern sind in den Einheitspreisen enthalten. Grundlage ist Abschnitt 4 der DIN 18299, die allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ergänzt durch Abschnitt 4 der jeweiligen Fach-ATV, etwa für Beton-, Maurer- oder Trockenbauarbeiten.

Das Gegenstück ist die Besondere Leistung. Sie gehört nur dann zur Vertragsleistung, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt ist, und wird dann eigens vergütet.

Typische Beispiele und Abgrenzung

Die DIN 18299 zählt unter anderem folgende Nebenleistungen auf. Die genaue Fassung und die Ergänzungen der Fach-ATV sollten Sie im Einzelfall nachlesen.

Nebenleistung (ohne Extravergütung)Abgrenzung: in der Regel eigens zu beschreiben
Einrichten und Räumen der eigenen BaustelleneinrichtungVorhalten von Einrichtungen für andere Unternehmer
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach Unfallverhütungsvorschriften für die eigene LeistungSicherungsmaßnahmen für Leistungen anderer Unternehmer
Befördern von Stoffen und Bauteilen von den Lagerplätzen auf der Baustelle zur Verwendungsstellezentrale Transporte für alle Gewerke durch einen eigenen Logistikdienstleister
Beseitigen von Abfällen und Verunreinigungen aus der eigenen LeistungEntsorgung von Abfällen anderer oder belasteter Stoffe
Heranbringen von Wasser und Energie ab den vom Auftraggeber genannten AnschlussstellenHerstellen und Betreiben der Baustrom- und Bauwasserversorgung für die ganze Baustelle

Eine Grenze setzt die DIN 18299 selbst: Nebenleistungen sind in der Leistungsbeschreibung ausnahmsweise als eigene Position aufzuführen, wenn ihre Kosten von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung sind. Für große Baustelleneinrichtungen ist das häufig der Fall.

Bedeutung für die Baulogistik

Zentrale Baulogistik bündelt genau die Leistungen, die nach VOB/C sonst jedes Gewerk für sich als Nebenleistung erbringt: Transporte auf der Baustelle, Entsorgung, Lagerflächen, Sicherheit. Übernimmt der Bauherr oder Generalunternehmer diese Aufgaben zentral, muss im Leistungsverzeichnis der Gewerke klar stehen, was entfällt und was weiter beim Gewerk bleibt.

  • In den Vorbemerkungen benennen, welche Leistungen die zentrale Baulogistik erbringt.
  • Schnittstellen festlegen: Wer transportiert vom Zwischenlager ins Geschoss, wer räumt den Arbeitsplatz?
  • Entsorgung eindeutig regeln, etwa über Entsorgungsinseln mit Trennpflicht.
  • Kostenbeteiligung transparent machen, zum Beispiel über eine Logistikumlage.

Typischer Streit entsteht, wenn das LV schweigt: Das Gewerk rechnet Transporte als Nachtrag ab, der Auftraggeber verweist auf die Nebenleistung. Wie Sie das vermeiden, zeigt der Ratgeber Logistikleistungen im Leistungsverzeichnis ausschreiben.

Fragen zum Begriff

Gilt die VOB/C automatisch?

Die VOB/C wird über die VOB/B Vertragsbestandteil, wenn diese vereinbart ist. Bei öffentlichen Aufträgen ist das die Regel. Bei privaten Verträgen ohne VOB-Vereinbarung zieht man sie oft als Auslegungshilfe heran, sie gilt dann aber nicht unmittelbar.

Ist Baustellenbewachung eine Nebenleistung?

Die Sicherung der eigenen Leistung gegen Diebstahl obliegt im Rahmen der Gefahrtragung zunächst dem Auftragnehmer. Eine Bewachung der ganzen Baustelle für alle Gewerke ist dagegen eine eigene Leistung, die gesondert beschrieben und beauftragt wird.

Was tun, wenn eine Nebenleistung sehr aufwendig wird?

Ist absehbar, dass eine Nebenleistung erheblichen Kostenanteil hat, gehört sie als eigene Position ins Leistungsverzeichnis. Das schafft Klarheit für die Kalkulation und vermeidet spätere Nachträge.

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