Sie wissen danach, wie ein Leistungsverzeichnis aufgebaut ist, welche Positionsarten es gibt und wie Sie Baulogistik so ausschreiben, dass nichts zwischen die Gewerke fällt.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist der Teil der Leistungsbeschreibung, der die geforderte Bauleistung in einzelne Positionen mit Menge und Einheit gliedert. Die Bieter tragen ihre Einheitspreise ein, daraus ergibt sich der Angebotspreis. Für öffentliche Auftraggeber regelt § 7 VOB/A die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung: eindeutig, erschöpfend und so, dass alle Bieter sie im gleichen Sinne verstehen.
Ein LV ist üblicherweise hierarchisch gegliedert: Lose oder Titel, darunter Untertitel und schließlich Positionen mit Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge und Einheit. Im deutschen Bauwesen wird es meist im GAEB-Format ausgetauscht, oft auf Grundlage standardisierter Texte. Vorangestellt sind Vorbemerkungen, die für alle Positionen gelten.
Nicht jede Position ist gleich verbindlich. Wer Logistik ausschreibt, sollte die Arten kennen:
| Positionsart | Bedeutung | Beispiel aus der Baulogistik |
|---|---|---|
| Normalposition | wird mit Menge sicher ausgeführt | Vorhalten des Bauzauns je Woche |
| Bedarfsposition | wird nur bei Bedarf ausgeführt | zusätzliche Torbesetzung bei Sonderanlieferungen |
| Wahlposition | Alternative zu einer Grundposition | Containeranlage gemietet statt gekauft |
| Zulageposition | Aufschlag zu einer Grundposition | Zulage für Arbeiten in der Nachtzeit |
| Pauschalposition | Leistung ohne Mengenermittlung | Erstellen eines Logistikkonzepts |
Öffentliche Auftraggeber sollen Bedarfspositionen nur sparsam einsetzen. Bei privaten Bauherren sind sie häufiger, bergen aber das Risiko, dass Angebote schwer vergleichbar werden.
Das größte Problem in der Praxis: Logistik ist über viele Gewerke verstreut oder gar nicht beschrieben. Nach VOB/C, DIN 18299, sind manche Leistungen Nebenleistungen und ohne eigene Position mit dem Preis abgegolten, etwa das Einrichten und Räumen der eigenen Baustelle. Andere gelten als Besondere Leistungen und müssen ausdrücklich ausgeschrieben werden, sonst gibt es später Nachträge. Gewerkeübergreifende Aufgaben wie Zufahrtssteuerung, Kranzeitkoordination oder zentrale Entsorgung gehören zu keinem Einzelgewerk.
Bewährt haben sich folgende Grundsätze:
Ein typischer Fehler ist ein Satz wie „Baustellenlogistik ist einzurechnen“ ohne Beschreibung, was damit gemeint ist. Das führt zu sehr unterschiedlichen Annahmen der Bieter und zu Streit in der Ausführung. Ein ausführliches Vorgehen beschreibt der Ratgeber Logistikleistungen im Leistungsverzeichnis ausschreiben. Staffsec unterstützt Bauherren und Generalunternehmer dabei, den Umfang der Logistik vorab zu klären und im Full-Service aus einer Hand zu erbringen.
Nein, das Format ist bei öffentlichen Auftraggebern üblich, aber nicht für jeden Auftrag vorgeschrieben. Es erleichtert den Datenaustausch zwischen Planern, Auftraggebern und Bietern deutlich.
Ist sie keine Nebenleistung, kann der Auftragnehmer dafür in der Regel eine zusätzliche Vergütung verlangen. Das führt zu Nachträgen und oft zu Verzögerungen, weil Zuständigkeiten erst geklärt werden müssen.
Bei mittleren und großen Projekten mit vielen Gewerken meist ja. Es schafft eine klare Zuständigkeit, vergleichbare Angebote und verhindert, dass Aufgaben doppelt oder gar nicht erbracht werden.
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