Startseite/Glossar/Crane Sharing / Kranteilung
Glossar3 Min.

Crane Sharing / Kranteilung

Sie wissen danach, wann sich die gemeinsame Kranbenutzung lohnt, wie Vergabe und Abrechnung geregelt werden und woran Kranteilung in der Praxis scheitert.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Was mit Kranteilung gemeint ist

Crane Sharing oder Kranteilung heißt, dass mehrere Gewerke denselben Kran nutzen, statt dass jedes Unternehmen eigenes Hebezeug mitbringt. Typisch ist ein Turmdrehkran, den der Rohbauer oder der Generalunternehmer stellt und den Fassadenbauer, Haustechnik, Trockenbau und Dachdecker in festgelegten Zeiten mitbenutzen.

Der Gedanke ist einfach: Ein Kran ist auf vielen Baustellen das knappste Gerät. Jeder zusätzliche Mobilkran braucht Aufstellfläche, oft eine Straßensperrung und verdrängt andere Arbeiten. Wird der vorhandene Kran gut ausgelastet und gerecht verteilt, sinken Flächenbedarf, Verkehr und Abstimmungsaufwand.

Regeln, die eine Kranteilung braucht

Ohne klare Regeln wird der gemeinsame Kran zum Dauerstreit. Wer zuerst ruft, hebt zuerst, und der Rohbau hat immer Vorrang. Damit das nicht passiert, sollten vor Beginn diese Punkte schriftlich feststehen:

  • Wer ist Betreiber des Krans und stellt den Kranführer? Fremde Gewerke bedienen den Kran nicht selbst.
  • Wie werden Zeiten vergeben? Bewährt ist ein Kranbelegungsplan mit festen Zeitblöcken und einer Anmeldefrist, meist am Vortag.
  • Wer schlägt an? Jedes Gewerk stellt eigene, unterwiesene Anschläger und eigene geprüfte Lastaufnahmemittel, oder der Betreiber übernimmt das zentral.
  • Welche Prioritäten gelten? Betonage, Notfälle und Lieferungen mit festem Zeitfenster gehen vor, Kleinteile werden gebündelt.
  • Wie wird abgerechnet? Üblich sind Pauschalen über eine Logistikumlage oder Abrechnung nach gebuchten Zeitblöcken.
  • Wer entscheidet bei Konflikten? Ein Logistikkoordinator oder die Bauleitung hat das letzte Wort am Tag selbst.

Diese Regeln gehören in die Nachunternehmerverträge und in die Baustellenordnung. Nachträglich lassen sie sich kaum durchsetzen.

Grenzen und typische Fehler

Kranteilung funktioniert nur, wenn die Kapazität reicht. Ist der Kran im Rohbau zu 90 Prozent der Arbeitszeit belegt, bleibt für andere Gewerke nichts übrig. Dann helfen Randzeiten, ein zweiter Kran, ein Bauaufzug für Kleinmaterial oder vormontierte Pakete, die weniger Hübe brauchen. Diese Abwägung gehört schon ins Krankonzept.

Häufige Fehler sind Anmeldungen ohne Gewichtsangabe, nicht abgestimmte Lieferzeiten, Material ohne Anschlagpunkte und Anschläger, die Handzeichen oder Funkregeln nicht kennen. Jeder dieser Punkte kostet Hakenzeit, die einem anderen Gewerk fehlt. Ein Blick auf Situationen, in denen der Kran steht, zeigt, wie schnell sich solche Verluste summieren.

Baulogistik Nord übernimmt mit Logistikkoordinatoren die Vergabe der Kranzeiten und die Abstimmung zwischen den Gewerken im Rahmen der operativen Baulogistik.

Fragen zum Begriff

Haftet der Kranbetreiber für Schäden an fremdem Material?

Das hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass Verantwortung für Anschlagen, Lastaufnahmemittel und Kranführung klar geregelt ist. Schäden durch falsches Anschlagen liegen oft bei dem, der angeschlagen hat.

Lohnt sich Kranteilung auch auf kleinen Baustellen?

Ja, gerade dort, wo Platz für einen zweiten Kran fehlt. Schon bei einem Mehrfamilienhaus spart ein abgestimmter Plan Mobilkraneinsätze und Straßensperrungen.

Wie lange vorher muss ein Gewerk Kranzeit anmelden?

Üblich ist eine Anmeldung bis zum Mittag des Vortags, bei größeren Hüben oder Sonderlasten mehrere Tage vorher. Die genaue Frist legt die Baustellenordnung fest.

Verwandte Begriffe und Ratgeber