Sie wissen danach, wann sich die gemeinsame Kranbenutzung lohnt, wie Vergabe und Abrechnung geregelt werden und woran Kranteilung in der Praxis scheitert.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Crane Sharing oder Kranteilung heißt, dass mehrere Gewerke denselben Kran nutzen, statt dass jedes Unternehmen eigenes Hebezeug mitbringt. Typisch ist ein Turmdrehkran, den der Rohbauer oder der Generalunternehmer stellt und den Fassadenbauer, Haustechnik, Trockenbau und Dachdecker in festgelegten Zeiten mitbenutzen.
Der Gedanke ist einfach: Ein Kran ist auf vielen Baustellen das knappste Gerät. Jeder zusätzliche Mobilkran braucht Aufstellfläche, oft eine Straßensperrung und verdrängt andere Arbeiten. Wird der vorhandene Kran gut ausgelastet und gerecht verteilt, sinken Flächenbedarf, Verkehr und Abstimmungsaufwand.
Ohne klare Regeln wird der gemeinsame Kran zum Dauerstreit. Wer zuerst ruft, hebt zuerst, und der Rohbau hat immer Vorrang. Damit das nicht passiert, sollten vor Beginn diese Punkte schriftlich feststehen:
Diese Regeln gehören in die Nachunternehmerverträge und in die Baustellenordnung. Nachträglich lassen sie sich kaum durchsetzen.
Kranteilung funktioniert nur, wenn die Kapazität reicht. Ist der Kran im Rohbau zu 90 Prozent der Arbeitszeit belegt, bleibt für andere Gewerke nichts übrig. Dann helfen Randzeiten, ein zweiter Kran, ein Bauaufzug für Kleinmaterial oder vormontierte Pakete, die weniger Hübe brauchen. Diese Abwägung gehört schon ins Krankonzept.
Häufige Fehler sind Anmeldungen ohne Gewichtsangabe, nicht abgestimmte Lieferzeiten, Material ohne Anschlagpunkte und Anschläger, die Handzeichen oder Funkregeln nicht kennen. Jeder dieser Punkte kostet Hakenzeit, die einem anderen Gewerk fehlt. Ein Blick auf Situationen, in denen der Kran steht, zeigt, wie schnell sich solche Verluste summieren.
Baulogistik Nord übernimmt mit Logistikkoordinatoren die Vergabe der Kranzeiten und die Abstimmung zwischen den Gewerken im Rahmen der operativen Baulogistik.
Das hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass Verantwortung für Anschlagen, Lastaufnahmemittel und Kranführung klar geregelt ist. Schäden durch falsches Anschlagen liegen oft bei dem, der angeschlagen hat.
Ja, gerade dort, wo Platz für einen zweiten Kran fehlt. Schon bei einem Mehrfamilienhaus spart ein abgestimmter Plan Mobilkraneinsätze und Straßensperrungen.
Üblich ist eine Anmeldung bis zum Mittag des Vortags, bei größeren Hüben oder Sonderlasten mehrere Tage vorher. Die genaue Frist legt die Baustellenordnung fest.
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