
Auf großen Baustellen arbeiten viele Menschen gleichzeitig. Mit jeder Hand mehr steigt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Für solche Baustellen schreibt die DGUV Vorschrift 1 in § 27 einen Betriebssanitäter vor: Sobald mehr als 100 Versicherte anwesend sind, muss mindestens einer bereitstehen. Dazu zählen auch Beschäftigte, die nicht am Bau selbst arbeiten.
In Baden-Württemberg trifft das häufig zu. Fahrzeugbau, Maschinenbau und der Ausbau von Verkehrswegen bringen Vorhaben mit vielen Beschäftigten hervor, etwa in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe oder Ulm. Wir helfen bei der Planung des Sanitätsdienstes: Wir klären, ob die Schwelle erreicht ist. Einsatz, Standort und Ablauf stimmen wir mit der Bauleitung ab.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Betriebssanitäter dürfen nur Personen sein, die von einer ermächtigten Stelle der Unfallversicherungsträger ausgebildet wurden. Nötig sind Grundausbildung und Aufbaulehrgang oder ein Kompaktkurs. Spätestens alle drei Jahre folgt eine Fortbildung. Wer eine Großbaustelle plant, sollte diese Nachweise vor dem Start abfragen und nicht erst bei der ersten Kontrolle.
Die Landschaft beeinflusst, wie schnell Hilfe an der Baustelle sein kann. In Tälern des Schwarzwalds und auf der Schwäbischen Alb sind die Wege lang und die Straßen steil. Hinzu kommen Höhenunterschiede von bis zu 1.000 Metern zwischen Gebirgsrand und Rheinebene. Bei der Planung klären wir, welche Zufahrt der Rettungsdienst nimmt und wo er die Baustelle findet.
Viele Vorhaben liegen am Wasser oder in der Höhe: Brücken und Schleusen am Neckar, Hafenanlagen am Rhein, Uferbauten am Bodensee, Dacharbeiten in Altstädten. Absturz und Ertrinken sind dort eigene Risiken. Das Gerät für die Rettung hängt von der Lage ab. Welche Ausstattung vor Ort vorgehalten wird, klären wir nach Absprache mit Ihnen.

Wir klären mit der Bauleitung, wie viele Beschäftigte zugleich anwesend sind. Dann sehen wir, ob die Grenze von 100 Versicherten erreicht wird. Kaufmännische Beschäftigte zählen mit.
Wir stimmen ab, zu welchen Zeiten ein Betriebssanitäter gebraucht wird, wo er seinen Standplatz hat und wie er erreichbar ist. Bei mehreren Abschnitten legen wir fest, wie die Wege laufen.
Wir legen gemeinsam mit der Bauleitung fest, welche Zufahrt der Rettungsdienst nimmt, wer ihn einweist und wie Meldungen weitergegeben werden.
Welche Mittel am Standplatz bereitliegen, etwa ein Defibrillator oder ein Sanitätscontainer, klären wir nach Absprache und nach Lage der Baustelle.
Die gesetzliche Schwelle ist geklärt, bevor sie zum Thema wird.
Rettungswege und Meldekette sind vor dem ersten Einsatz abgestimmt.
Die Lage der Baustelle bestimmt Standplatz und Ausstattung.
Bauleitung und Rettungsdienst haben denselben Plan.
→ Wir markieren Zufahrt und Treffpunkt für den Rettungsdienst und stimmen sie mit der Bauleitung ab.
→ Standplatz und Wege werden so gewählt, dass auch weit entfernte Bereiche in angemessener Zeit erreichbar sind.
→ Wir berücksichtigen Absturz- und Wassergefahr in der Einsatzplanung und stimmen die Rettung mit den zuständigen Stellen ab.
→ Wir beobachten, wann die Schwelle von 100 Versicherten überschritten wird. Danach richtet sich die Planung des Sanitätsdienstes.
Neue Hallen und Erweiterungen bei Fahrzeug- und Maschinenbau bringen viele Gewerke gleichzeitig auf das Gelände.
Bei Brücken, Tunneln und Ausbau von Autobahnen oder Bahnstrecken arbeiten große Kolonnen in langen Abschnitten.
In Ballungsräumen entstehen Quartiere mit vielen Gewerken gleichzeitig, auch auf engem Raum.
Bei Hafen-, Schleusen- und Uferbau kommen Absturz- und Wassergefahr hinzu.

Wir prüfen mit der Bauleitung, wie viele Versicherte zugleich anwesend sind und ob ein Betriebssanitäter vorgeschrieben ist.
Standplatz, Zeiten, Wege und Ausstattung nach Absprache werden festgelegt und im Plan der Baustelle vermerkt.
Zufahrt, Treffpunkt und Meldekette für den Rettungsdienst werden geklärt und bekannt gemacht.
Mit dem Baufortschritt und der Beschäftigtenzahl passen wir Planung und Standort an.
Wird ein Werk im Raum Stuttgart oder Heilbronn erweitert, dann arbeiten zeitweise weit mehr als 100 Menschen auf dem Gelände. Wir klären mit der Bauleitung, in welchen Phasen die Schwelle überschritten wird. Standplatz, Zufahrt und Meldekette legen wir danach fest.
Wenn dann ein Unfall passiert, liegt der Ablauf fest: Wer ruft, wer weist den Rettungsdienst ein, wo wartet er. Bei Änderungen im Bauablauf, etwa zusätzlichen Abschnitten, passen wir den Plan an.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Sanitätsdienst arbeitet mit der Zugangskontrolle zusammen: Der Rettungsdienst muss durchs Tor kommen, ohne aufgehalten zu werden. Wir sorgen dafür, dass die Tore bekannt sind und freie Zufahrt besteht.
Im Logistik-Management halten wir Wege frei, die im Ernstfall gebraucht werden. Lieferverkehr darf die Rettungszufahrt nicht blockieren. Die Einrichtungsplanung zeigt den Standplatz und die Wege im Plan.
Nach der DGUV Vorschrift 1 § 27 ist auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten mindestens ein Betriebssanitäter erforderlich. Kaufmännische Beschäftigte zählen mit. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Baustelle die Schwelle erreicht.

Nennen Sie uns Standort, Beschäftigtenzahl und Bauzeit. Wir klären, ob ein Betriebssanitäter nötig ist. Dann schlagen wir einen Einsatz vor, der zur Lage passt.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Baden-Württemberg. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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