Sie wissen danach, welche Arten der Absturzsicherung es gibt, in welcher Rangfolge sie gelten und an welchen Stellen die Baulogistik sie besonders oft gefährdet.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Absturzsicherung umfasst alle Maßnahmen, die verhindern, dass Personen an Kanten, Öffnungen oder erhöhten Arbeitsplätzen abstürzen. Abstürze gehören seit Jahren zu den schwersten Unfallarten am Bau. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung mit der Technischen Regel ASR A2.1 und die DGUV Vorschrift 38 für Bauarbeiten. Ab welcher Absturzhöhe welche Sicherung verlangt wird, ist dort geregelt und wird in der Gefährdungsbeurteilung für jede Situation festgelegt.
Es gilt die bekannte Rangfolge: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese vor persönlichen.
| Stufe | Beispiele | Bewertung |
|---|---|---|
| Technisch, kollektiv | Seitenschutz mit Geländer, Zwischenholm und Bordbrett, Abdeckungen von Deckenöffnungen, Schutzgerüste | erste Wahl, schützt alle ohne eigenes Zutun |
| Technisch, auffangend | Auffangnetze, Fanggerüste, Dachfanggerüste | wenn Absturz nicht ausgeschlossen werden kann |
| Organisatorisch | Absperrung von Kanten, Arbeitsfreigaben, Unterweisung | ergänzend, wirkt nur bei Einhaltung |
| Persönlich | Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz mit Anschlagpunkt | nur, wenn kollektiver Schutz nicht möglich ist |
Persönliche Schutzausrüstung verlangt geeignete Anschlagpunkte, eine Unterweisung mit praktischer Übung und einen Rettungsplan. Ein Mensch, der im Gurt hängt, muss schnell gerettet werden können. Das gehört in das Rettungskonzept der Baustelle.
Viele Absturzgefahren entstehen nicht bei der eigentlichen Bauarbeit, sondern beim Materialtransport. Wer Paletten per Kran auf eine Decke bringt, öffnet oft genau den Seitenschutz, der eigentlich schützen soll. Typische Stellen:
Die Regel lautet: Wo eine Absturzsicherung für einen Transport geöffnet wird, muss es eine gleichwertige Ersatzmaßnahme geben. Bei Ladebühnen sind das etwa schwenkbare Tore oder Geländer, die nur während der Übergabe geöffnet und dabei durch Gurt und Anschlagpunkt ergänzt werden. Abdeckungen von Öffnungen müssen tragfähig, gegen Verschieben gesichert und gekennzeichnet sein.
Für die Absturzsicherung verantwortlich ist der Arbeitgeber der Beschäftigten, die gefährdet sind. Auf Baustellen mit mehreren Firmen stimmt der SiGe-Koordinator die Maßnahmen ab, wenn ein solcher nach Baustellenverordnung bestellt ist. In der Praxis funktioniert das nur mit klaren Zuständigkeiten: Wer hat den Seitenschutz gestellt, wer darf ihn öffnen, wer kontrolliert ihn täglich?
Bewährt hat sich ein fester Kontrollgang vor Arbeitsbeginn, der fehlende Geländer, verrutschte Abdeckungen und offene Ladebühnen meldet. Auf großen Baustellen in Hamburg oder Berlin wird das häufig mit den Rundgängen der Bewachung oder des Logistikteams verbunden. Mehr dazu im Ratgeber Arbeitsschutz auf der Baustelle und auf der Seite Arbeitsschutz auf der Baustelle.
Baulogistik Nord dokumentiert solche Kontrollgänge mit digitalen Berichten im Rahmen der Baustellensicherheit.
Die Grenzen ergeben sich aus der ASR A2.1 und der DGUV Vorschrift 38 und hängen von der Art des Arbeitsplatzes ab. Unabhängig von der Höhe ist immer zu sichern, wenn Personen in Wasser oder andere Stoffe fallen können, in denen sie versinken. Im Zweifel entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.
Nur, wenn kollektive Schutzmaßnahmen wie Seitenschutz oder Netze technisch nicht möglich sind. Persönliche Schutzausrüstung steht in der Rangfolge an letzter Stelle und braucht Unterweisung, Anschlagpunkte und einen Rettungsplan.
Das sollte die Baustellenordnung regeln. Üblich ist, dass nur eingewiesene Personen öffnen dürfen und der Schutz unmittelbar nach der Übergabe wieder geschlossen wird.
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