
Die Alster prägt den Stadtteil. Sie bildet teilweise seine nördliche Grenze, fließt am Herrenhaus vorbei und ist eine der drei Landschaftsachsen, die im Bezirk die Innenstadt mit dem Umland verbinden. Wer in ihrer Nähe baut, bewegt sich zwischen Bauantrag, Landschaftsschutz und Artenschutz.
Unsere ökologische Baubegleitung in Hamburg-Wellingsbüttel sorgt dafür, dass Auflagen aus Genehmigung und Schutzverordnung auf der Baustelle ankommen: bei der Einrichtung, beim Erdaushub, beim Umgang mit Gehölzen und bis zur Abnahme. Wir kontrollieren, dokumentieren und sprechen mit der Behörde, wenn sich etwas ändert.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Seit 2005 gilt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal, das Flächen in den Gemarkungen Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Wellingsbüttel umfasst. Dort sind neue Bauten, Einfriedungen, Grabungen, Veränderungen der Bodengestalt und das Beseitigen von Hecken, Bäumen oder Gehölzen genehmigungspflichtig. Das Ablagern von Schutt und Abraum ist verboten.
Zwischen Poppenbüttel und Wellingsbüttel münden die Grevenau und die Minsbek in die Alster. Entlang der Fließgewässer im Bezirk liegen ursprünglich feuchte Niederungen. Baustellen in Gewässernähe brauchen deshalb einen Plan für Wasserhaltung, Abschwemmungen und den Schutz der Ufer.
Die Schutzverordnung verbietet auch, wild lebenden Tieren nachzustellen oder Nester zu beschädigen und die Ruhe der Natur etwa durch Lärm zu stören. Für Gehölzschnitt und Rodungen gelten außerdem die Schonzeiten des Bundesnaturschutzgesetzes. Beides muss in den Bauzeitenplan.

Wir lesen Baugenehmigung, Schutzverordnung und Fachgutachten und machen daraus eine Liste, die Polier und Gewerke verstehen: was erlaubt ist, was verboten ist, was vorher gemeldet werden muss.
Wir markieren Schutzzonen um Bäume und Hecken, kontrollieren Bauzaun und Abstände und achten darauf, dass Oberboden getrennt gelagert und nicht verdichtet wird.
Bei Baustellen nahe der Alster oder ihrer Zuflüsse prüfen wir, ob Abwasser, Schlamm oder Baustoffe ins Gewässer gelangen können. Schutzmaßnahmen dokumentieren wir.
Wir prüfen vor Rodung oder Abbruch auf Nester und Quartiere. Wo Amphibienzäune verlangt werden, kontrollieren wir sie regelmäßig und halten Funde fest.
Umweltauflagen werden auf der Baustelle eingehalten und belegt.
Konflikte mit dem Landschaftsschutz am Alstertal erkennen Sie, bevor sie Stillstand verursachen.
Die Behörde erhält nachvollziehbare Berichte über Schutzmaßnahmen in Hamburg-Wellingsbüttel.
Gewerke wissen, welche Flächen tabu sind.
→ Wir prüfen den Bestand vorab, verweisen auf die Schonzeit und planen die Fällung, nach Genehmigung, außerhalb dieser Zeit ein.
→ Im Landschaftsschutzgebiet ist das nicht ohne Weiteres erlaubt. Wir suchen eine Fläche außerhalb und stimmen Ausnahmen mit der Behörde ab.
→ Wir planen Rückhaltung und Abdeckungen und kontrollieren nach Regenfällen, ob sie wirken.
→ Wir lassen den Bestand vor dem Abbruch prüfen und begleiten die Arbeiten, wenn Auflagen dazu bestehen.
Neubauten und Erweiterungen auf Grundstücken mit Grenze zum Landschaftsschutzgebiet.
Vorhaben nahe der Alster oder an Zuflüssen wie Grevenau und Minsbek.
Rückbau von Häusern, in denen Vögel oder Fledermäuse Quartier haben können.
Ersatzneubauten in Gärten mit Bäumen und Hecken, die geschützt oder ersetzt werden müssen.

Wir werten Genehmigung, Verordnung und Gutachten aus und benennen die Punkte, die auf der Baustelle zählen.
Wir legen Schutzzonen, Kontrollintervalle und Zuständigkeiten fest und stimmen sie mit der Bauleitung ab.
Wir prüfen vor Ort, ob Zäune, Abstände und Gewässerschutz eingehalten werden.
Wir dokumentieren jede Kontrolle und stellen die Berichte für Bauherr und Behörde bereit.
Grenzt ein Neubau an eine Fläche des Landschaftsschutzgebiets, dann ziehen wir die Grenze vor Baubeginn im Gelände nach und legen Zaun, Lager und Zufahrt so, dass sie außerhalb bleiben. Bei jeder Kontrolle halten wir mit Fotos fest, dass die Fläche unberührt ist.
Soll für die Baugrube eine Hecke weichen, dann prüfen wir vorher, ob dort gebrütet wird. Zugleich klären wir, ob eine Genehmigung nötig ist. Erst danach geben wir den Rückschnitt für den passenden Zeitraum frei.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Schutzzonen und Lagerflächen gehören in den Plan der Baustelleneinrichtung, nicht in eine Anlage, die niemand liest. Wir sitzen deshalb schon bei der Flächenplanung mit am Tisch.
Auch die operative Baulogistik trägt bei: Entsorgung, Reinigung und Lagerung laufen so, dass weder Abfall noch Betonwasser ins Grün oder in Gewässer gelangt. Unsere Kontrollen prüfen, ob das im Alltag klappt.
Das zeigt die Landschaftsschutzkarte zur Verordnung Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal, in der die geschützten Flächen grün eingezeichnet sind. In Hamburg-Wellingsbüttel betrifft das vor allem Bereiche entlang der Alster. Wir prüfen die Lage gern mit Ihnen, bevor geplant wird.

Schicken Sie uns Genehmigung und Lageplan. Wir sagen Ihnen, welche Umweltkontrollen Ihr Vorhaben braucht.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Hamburg-Wellingsbüttel. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit