
Auf großen Baustellen kann die Erstversorgung entscheidend sein. Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist auf Baustellen ein Betriebssanitäter erforderlich, wenn mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig anwesend sind. In Hessen erreichen vor allem Vorhaben im Rhein-Main-Gebiet diese Größe.
Die Leistung umfasst die Erstversorgung bei Verletzungen, die Abstimmung mit dem Rettungsdienst und die Dokumentation von Vorfällen. Wie das im Einzelnen aussieht, hängt von Baustelle und Absprache ab. Wir erklären, worauf es in Hessen ankommt.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Im Verdichtungsraum um Frankfurt am Main, Offenbach und Darmstadt entstehen Großbaustellen, auf denen viele Gewerke gleichzeitig arbeiten. Dort werden die 100 Beschäftigten schnell überschritten. Kaufmännische Mitarbeiter zählen mit. Ob die Pflicht greift, wird anhand der anwesenden Beschäftigten geprüft. Wir beraten bei der Einschätzung.
Die Wege des Rettungsdienstes sind sehr unterschiedlich. In den Städten sind Rettungsmittel schnell erreichbar, aber Zufahrten sind oft verstellt. Auf Baustellen in Nord- und Osthessen, etwa bei Bad Arolsen oder Hünfeld, sind die Wege länger. Der Betriebssanitäter überbrückt die Zeit bis zum Eintreffen und gibt dem Rettungsdienst klare Auskunft.
Baustellen am Main, an der Lahn oder an Talsperren bringen Arbeit am Wasser mit sich. Auch Brücken und Hochbauten bedeuten Arbeit in der Höhe. Für Rettung und Bergung müssen Wege vorab geklärt sein. Wir legen mit der Bauleitung fest, wie ein Verletzter von dort zum Rettungswagen kommt.

Der Betriebssanitäter versorgt Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Eingesetzt werden dürfen nur Personen, die bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet wurden.
Wir klären Anfahrt, Treffpunkt und Einweisung. Der Rettungswagen soll ohne Umweg zur Unfallstelle gelangen.
Zusammen mit der Bauleitung legen wir Wege für Bergung und Abtransport fest, auch für Arbeiten in der Höhe und am Wasser.
Verletzungen und Vorfälle werden festgehalten. Die Dokumentation ist die Grundlage für Meldungen und die Auswertung.
Die Erstversorgung ist für den Fall eines Unfalls geklärt.
Der Rettungsdienst findet Zufahrt und Treffpunkt ohne Umwege.
Vorfälle sind dokumentiert und nachvollziehbar.
Die Frage der Pflicht nach DGUV Vorschrift 1 wird vor Baubeginn geklärt.
→ Die Schwelle wird anhand der anwesenden Beschäftigten geprüft. Ist der Betriebssanitäter nötig, planen wir Einsatz und Standort.
→ Rettungsweg, Treffpunkt und Einweisung werden vorab festgelegt. Ein Lageplan liegt an der Baustelle aus.
→ Bergungswege werden vor Arbeitsbeginn besprochen. Ausstattung wie Trage oder Sauerstoff nur nach Absprache.
→ Eine freie Rettungszufahrt wird im Einrichtungsplan markiert und von der Zugangskontrolle freigehalten.
In Frankfurt am Main, Offenbach oder Hanau arbeiten viele Gewerke parallel. Die Schwelle von 100 Beschäftigten wird schnell erreicht.
Große Hallen bei Baunatal oder Rüsselsheim am Main brauchen viele Fachkräfte zur selben Zeit.
Bei Brücken und Tunneln an den Fernstraßen kommen Arbeit in der Höhe und lange Wege für Bergung zusammen.
An Main, Lahn und Talsperren müssen Rettungswege für Arbeiten am Ufer vorab geklärt sein.

Wir klären anhand der Beschäftigtenzahl, ob nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ein Betriebssanitäter erforderlich ist.
Standort der Station, Rettungsweg und Einweisung werden festgelegt und mit der Bauleitung abgestimmt.
Der Sanitätsdienst läuft nach Plan. Ausstattung stellen wir nach Absprache bereit.
Vorfälle werden festgehalten. Ändert sich die Zahl der Beschäftigten, wird der Einsatz angepasst.
Arbeiten auf einer Baustelle in Frankfurt am Main mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig, dann ist ein Betriebssanitäter erforderlich. Wir würden mit der Bauleitung einen Standort für die Erste-Hilfe-Station festlegen und die Rettungszufahrt freihalten. Defibrillator und Sanitätscontainer gibt es nur nach Absprache.
Passiert ein Unfall, versorgt der Sanitäter den Verletzten und weist den Rettungsdienst ein. Im Anschluss wird der Vorfall dokumentiert. Steigt die Zahl der Beschäftigten im Ausbau, dann wird die Einschätzung erneut geprüft.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Rettungsweg gehört in den Einrichtungsplan. Die Zugangskontrolle hält ihn frei. Das Logistik-Management achtet darauf, dass Lieferungen die Rettungszufahrt nicht blockieren.
Bei größeren Vorhaben in Hessen stimmen wir Sanitätsdienst, Sicherheit und Lieferkalender in einem gemeinsamen Termin ab.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist auf Baustellen ein Betriebssanitäter erforderlich, wenn mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig anwesend sind. Dabei zählen auch kaufmännische Mitarbeiter. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Baustelle die Schwelle erreicht.

Nennen Sie uns Standort, Größe und Zahl der Beschäftigten. Gemeinsam klären wir, ob ein Betriebssanitäter nötig ist. Danach planen wir den Einsatz.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Hessen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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