Eine nach Themen geordnete Prüfliste für Bauleitung, Generalunternehmer und Bauherren, mit Zeitpunkten, Zuständigkeiten und den Punkten, die in der Praxis am häufigsten fehlen.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Ein Logistikkonzept beschreibt, wie die Baustelle versorgt werden soll. Eine Checkliste prüft, ob alles, was dafür nötig ist, auch tatsächlich erledigt ist. Beides gehört zusammen. In der Praxis scheitert der Start einer Baustelle selten an einer falschen Idee, sondern an einer vergessenen Kleinigkeit: Der Baustrom ist beantragt, aber der Zählerschrank fehlt. Die Halteverbotszone ist genehmigt, aber die Schilder stehen nicht rechtzeitig. Der Kran ist bestellt, aber die Aufstellfläche nicht verdichtet.
Die folgende Liste ist nach Themen gegliedert und mit Zeitpunkten versehen. Sie ersetzt kein Logistikkonzept, aber sie zeigt, wo es noch Lücken hat. Gehen Sie die Punkte im Jour fixe mit allen Beteiligten durch und halten Sie zu jedem Punkt fest: erledigt, offen oder nicht relevant, dazu eine verantwortliche Person und ein Datum.
Bevor einzelne Flächen geplant werden, muss klar sein, wer entscheidet. Viele Konflikte auf der Baustelle entstehen, weil niemand die Hoheit über Kran, Zufahrt oder Lagerfläche hat. Legen Sie das schriftlich fest, am besten in einer Baustellenordnung oder einem Baulogistikhandbuch, das Bestandteil der Nachunternehmerverträge wird.
Wer welche Pflichten trägt, beschreibt der Ratgeber zu den Pflichten von Bauherr und Generalunternehmer. Zur Baustellenverordnung gilt: Bei mehreren Arbeitgebern auf der Baustelle ist ein Koordinator zu bestellen. Die Vorankündigung ist nötig, wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang 500 Personentage überschreitet.
Der Baustelleneinrichtungsplan ist das wichtigste Werkzeug der Baulogistik. Er zeigt, wo was steht, und zwar nicht nur zum Baubeginn, sondern in mehreren Phasen: Erdbau, Rohbau, Ausbau und Rückbau der Einrichtung. Eine Fläche, die im Rohbau Bewehrungslager ist, wird im Ausbau oft zur Anlieferzone für Fassadenelemente.
| Prüfpunkt | Frage | Zuständig |
|---|---|---|
| BE-Plan | Gibt es Pläne für jede Bauphase, nicht nur für den Start? | Bauleitung / Logistikplanung |
| Lagerflächen | Reichen die Flächen für den Tagesbedarf der kritischen Gewerke? | Logistikplanung |
| Untergrund | Sind Lager- und Kranflächen befestigt und tragfähig? | Tiefbau / Statik |
| Containeranlage | Sind Büro, Aufenthalt, Sanitär und Umkleide nach ArbStättV und ASR geplant? | Bauleitung |
| Baustrom und Bauwasser | Sind Anschlüsse beantragt, Verteiler und Zähler eingeplant? | Bauleitung / Netzbetreiber |
| Entsorgungsinsel | Gibt es eine Fläche für getrennte Abfallcontainer mit Zufahrt? | Logistikplanung |
| Bauzaun | Ist die Einfriedung lückenlos, mit Tor, Beschilderung und Beleuchtung? | Bauleitung / Sicherheit |
Mehr zur Planung der Einrichtung finden Sie im Ratgeber Baustelleneinrichtung planen. Für Containeranlagen und Sozialräume gelten die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere zu Toiletten, Wasch- und Pausenräumen.
Die Zufahrt ist der Engpass jeder Baustelle. Prüfen Sie nicht nur, ob ein Lkw das Tor erreicht, sondern auch, ob er auf dem Gelände wenden kann, wo er wartet, wenn die Ladezone belegt ist, und wie er die Baustelle wieder verlässt. Für jede Nutzung öffentlicher Flächen brauchen Sie Genehmigungen, die Zeit kosten.
Details zu Genehmigungen stehen in den Ratgebern zur Sondernutzungserlaubnis und zur verkehrsrechtlichen Anordnung.
Der Kran bestimmt den Takt des Rohbaus. Eine falsche Standortwahl lässt sich später kaum korrigieren. Deshalb gehört die Kranplanung zu den ersten Punkten der Checkliste, noch vor der Bestellung von Lagerflächen.
Für Krane und andere Arbeitsmittel gelten die Betriebssicherheitsverordnung und die einschlägigen DGUV-Regeln. Wie Sie die Belegung im Alltag steuern, zeigt der Ratgeber zum Kranbelegungsplan.
Je enger die Baustelle, desto wichtiger ist die Steuerung der Lieferungen. Ohne Regeln kommt alles gleichzeitig am Montagmorgen. Mit Regeln kommt jede Lieferung zu einem festen Zeitpunkt an eine feste Stelle. Das spart Kranzeit, Fläche und Ärger mit Anwohnern.
| Prüfpunkt | Erledigt, wenn … |
|---|---|
| Lieferavis | jeder Lieferant weiß, wie, wann und bei wem er anmeldet |
| Zeitfenster | Slots je Ladezone festgelegt und an Nachunternehmer verteilt sind |
| Ladezonen | Lage, Größe und Nutzungszeiten im Plan stehen |
| Wareneingang | geklärt ist, wer Lieferscheine prüft und Schäden dokumentiert |
| Lagerregeln | festgelegt ist, wie lange Material auf einer Fläche liegen darf |
| Geschosslager | geklärt ist, ob und wo auf den Etagen gelagert wird |
| Leergut und Verpackung | Rücktransport und Sammelstellen festgelegt sind |
Eine Anmeldung, die keiner prüft, bringt wenig. Legen Sie fest, wer am Tor die Lieferung mit dem Avis abgleicht und was bei unangemeldeten Fahrzeugen passiert. Anregungen dazu liefert der Ratgeber zum Lieferavis.
Entsorgung ist Logistik in umgekehrter Richtung. Auch sie braucht Flächen, Zufahrten und Zeitfenster. Dazu kommen Pflichten aus dem Umwelt- und Abfallrecht, die vor Baubeginn geklärt sein sollten.
Wo ökologische Auflagen bestehen, ist eine fachkundige Begleitung sinnvoll.
Zum Start einer Baustelle gehört auch die Frage, wer sie schützt und wer im Notfall hilft. Diese Punkte werden oft erst beim ersten Diebstahl oder ersten Unfall nachgezogen. Besser ist es, sie gleich mitzuplanen.
Bei größeren Projekten lohnt sich ein Partner, der Logistik und Sicherheit aus einer Hand organisiert. Staffsec übernimmt als Baulogistik-Full-Service die Planung und den Betrieb vor Ort, bundesweit mit Schwerpunkt Norddeutschland.
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Vollständigkeit am ersten Tag. Manche Punkte haben lange Vorlaufzeiten, andere lassen sich kurzfristig erledigen. Die folgende Übersicht ist ein Richtwert; je nach Stadt, Behörde und Projektgröße kann sich das deutlich verschieben.
| Phase | Typische Aufgaben |
|---|---|
| Planung, mehrere Monate vorher | Logistikkonzept, Kranstandort, BE-Plan, Zuständigkeiten, Prüfung BaustellV |
| Vergabe | Logistikleistungen im Leistungsverzeichnis, Baustellenordnung in Verträgen, Umlageregelung |
| Einige Wochen vorher | Anträge für Sondernutzung, Anordnung und Halteverbot, Baustrom, Bauwasser, Container bestellt |
| Kurz vor Baubeginn | Bauzaun, Beschilderung, Zutrittsregel, Lieferavis eingerichtet, Ersthelfer benannt |
| Erste Bauwoche | Erster Logistik-Jour-fixe, Abgleich Plan und Wirklichkeit, Anpassung der Zeitfenster |
Planen Sie nach der ersten Woche eine Überprüfung ein. Kein Plan überlebt den ersten Kontakt mit der Baustelle unverändert. Wichtig ist, dass Änderungen in den Plan zurückfließen und allen bekannt sind.
Sobald Bauweise und Grundstückssituation bekannt sind, also deutlich vor der Vergabe der Bauleistungen. Nur dann lassen sich Logistikleistungen sauber ausschreiben und Kranstandorte festlegen. Anträge für den öffentlichen Raum brauchen zusätzlich Vorlauf.
Das hängt vom Vertragsmodell ab. Beim Generalunternehmer liegt die Organisation meist bei ihm, bei Einzelvergabe beim Bauherrn oder einem von ihm beauftragten Logistikdienstleister. Entscheidend ist, dass die Zuständigkeit schriftlich festgehalten ist.
Häufig fehlen eine Pufferfläche für wartende Lkw, Regeln für unangemeldete Lieferungen, Flächen für Leergut und Verpackung sowie die Planung des Vertikaltransports im Ausbau. Auch die Phasenplanung des BE-Plans wird oft übersprungen.
Ein Koordinator ist nach der Baustellenverordnung zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind. Ob zusätzlich eine Vorankündigung und ein SiGe-Plan nötig sind, hängt von Dauer, Beschäftigtenzahl, Umfang und gefährlichen Arbeiten ab.
Die Themen sind auf fast jeder Baustelle dieselben. Die Gewichtung ändert sich aber: Auf einer Innenstadtbaustelle stehen Zufahrt und Genehmigungen im Vordergrund, auf einer Großbaustelle auf freier Fläche eher Wegeführung, Lagerflächen und Zugangskontrolle.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.