Sie wissen danach, wie offene und geschlossene Wasserhaltung sich unterscheiden, welche Genehmigungen typisch sind und welche Folgen eine Wasserhaltung für Fläche, Strom und Betrieb der Baustelle hat.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Wasserhaltung umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine Baugrube oder ein Arbeitsbereich trocken gehalten wird. Gemeint ist sowohl zufließendes Grundwasser als auch Niederschlag und Oberflächenwasser, das in die Baugrube läuft. Ohne sie lassen sich Gründung, Sohle und Abdichtung im norddeutschen Tiefland oft gar nicht herstellen, denn in Hamburg, Bremen oder an der Küste Schleswig-Holsteins steht das Grundwasser vielerorts nur wenige Meter unter Gelände.
In der VOB/C sind diese Arbeiten in der ATV DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten“ geregelt. Fachlich unterscheidet man zwei Grundformen:
| Verfahren | Funktionsweise | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Offene Wasserhaltung | Wasser sammelt sich in Gräben und Pumpensümpfen in der Grube und wird abgepumpt | Geringer Zufluss, bindige Böden, Regenwasser |
| Geschlossene Wasserhaltung | Brunnen oder Spüllanzen senken den Grundwasserspiegel schon vor dem Aushub ab | Sandige Böden, hoher Grundwasserstand, tiefe Gruben |
| Restwasserhaltung | Ergänzt eine dichte Baugrubenwand mit Sohle, nur das durchsickernde Wasser wird gefördert | Innerstädtische Gruben mit Schlitz- oder Spundwand |
Welches Verfahren passt, entscheidet das Baugrundgutachten. Die Logistik plant nicht das Verfahren, aber sie muss seine Folgen auf der Fläche abbilden.
Das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Benutzung, für die in aller Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde nötig ist. Wohin das geförderte Wasser fließt, ist eine zweite Frage. Die Einleitung in die Kanalisation braucht die Zustimmung des Netzbetreibers, die Einleitung in ein Gewässer eine eigene Erlaubnis. Häufig verlangen Behörden Absetzbecken, Messungen von Trübung oder Eisengehalt und ein Protokoll der Fördermengen.
Diese Verfahren dauern. Wer die Anträge erst mit dem Aushub stellt, riskiert Stillstand. In die Baustelleneinrichtungsplanung gehören deshalb von Anfang an die Termine für Antrag, Probepumpversuch und Abnahme der Messstellen.
Eine Wasserhaltung ist ein Dauerbetrieb, der rund um die Uhr läuft. Daraus ergeben sich konkrete Aufgaben für Einrichtung und Betrieb:
Ein typischer Fehler ist, die Wasserhaltung als reine Sache des Spezialtiefbaus zu sehen. In der Praxis stört eine schlecht geführte Leitung die Zufahrt, und ein unbemerkter Pumpenausfall am Sonntag kostet die ganze Woche. Baulogistik Nord bindet solche Anlagen auf Wunsch in die Rundgänge der Baustellensicherheit ein.
Das Fördern von Grundwasser ist in aller Regel erlaubnispflichtig. Für das Abpumpen von reinem Niederschlagswasser aus der Grube gelten je nach Land und Kommune andere Regeln. Die zuständige untere Wasserbehörde gibt verbindlich Auskunft.
So lange, bis das Bauwerk gegen Auftrieb gesichert ist. Das ist meist erst der Fall, wenn genug Gewicht auf der Sohle steht. Den Abschalttermin legt die Tragwerksplanung fest, nicht der Bauablauf.
Das wird vertraglich festgelegt. Üblich sind eine automatische Störmeldung an den Bereitschaftsdienst des Fachunternehmens und ergänzend Kontrollgänge der Baustellenbewachung.
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