Sie wissen danach, welche Lieferklauseln es gibt, wer ab der Bordsteinkante zuständig ist und wie Sie Engpässe beim Weitertransport vermeiden.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Bei einer Bordsteinlieferung, oft auch „frei Bordsteinkante“ genannt, bringt der Lieferant die Ware bis an die Grundstücksgrenze oder bis zur nächsten befahrbaren Stelle. Dort wird sie vom Fahrzeug abgeladen oder zur Abnahme bereitgestellt. Das Verbringen auf das Grundstück, in das Gebäude oder in ein Geschoss gehört nicht dazu.
Für private Bauherren klingt das harmlos. Auf einer Baustelle mit engem Grundstück, Fußgängerverkehr und Kran in Taktplanung wird daraus schnell ein logistisches Problem. Die Ware steht auf dem Gehweg, und niemand ist für den nächsten Meter eingeplant.
Die genaue Bedeutung hängt immer vom Vertrag ab. In der Praxis begegnen Ihnen vor allem diese Varianten:
| Klausel | Was der Lieferant leistet | Was offen bleibt |
|---|---|---|
| frei Bordsteinkante | Transport bis zur Grundstücksgrenze, Abladen am Fahrzeug | Verbringen auf Baufeld und ins Gebäude |
| frei Baustelle | Transport bis zur vereinbarten Abladestelle auf der Baustelle | Weitertransport zur Einbaustelle |
| frei Verwendungsstelle | Transport bis zum Einbauort, etwa Geschoss oder Raum | nur noch der Einbau |
| mit Ladekran | Abladen per Mitnahmekran in Reichweite | alles außerhalb der Kranreichweite |
Ein typischer Fehler entsteht bei Ausbaumaterial: Gipskartonplatten oder Dämmstoff kommen frei Bordsteinkante, der Bauaufzug ist aber für Stunden belegt. Die Paletten bleiben am Zaun stehen und werden bei Regen nass. Besser ist eine Abstimmung mit dem Kranbelegungsplan oder eine feste Mannschaft, die das Material sofort ins Geschosslager bringt.
Mit der Übergabe an der Bordsteinkante geht meist auch das Risiko auf den Empfänger über. Wer verbringt, hängt vom Vertrag ab: oft das ausführende Gewerk, bei zentraler Logistik ein Dienstleister im Auftrag des Generalunternehmers. Der Aufwand dafür wird gern unterschätzt. Er hängt von Gewicht, Wegen, Geschosszahl und verfügbaren Hebezeugen ab.
Baulogistik Nord übernimmt das Verbringen von der Abladestelle bis in die Etagen mit Logistikern und Staplerfahrern.
Das regelt der Liefervertrag. Häufig lädt der Fahrer mit eigenem Gerät ab, trägt aber nichts weiter. Ohne Ladegerät am Fahrzeug muss der Empfänger oft selbst abladen.
In der Regel trägt ab der vereinbarten Übergabe der Empfänger das Risiko. Halten Sie Schäden deshalb sofort auf dem Lieferschein fest.
Sie ist günstig im Einkauf, verlagert aber Arbeit auf die Baustelle. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob dort Personal, Gerät und Fläche für den Weitertransport bereitstehen.
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