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Abfallschlüssel (AVV)

Sie wissen danach, wie ein Abfallschlüssel aufgebaut ist, welche Nummern auf der Baustelle häufig vorkommen und warum die richtige Zuordnung schon vor der ersten Containerbestellung zählt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Was ein Abfallschlüssel ist

Der Abfallschlüssel ist eine sechsstellige Nummer aus dem Abfallverzeichnis der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Er beschreibt, woher ein Abfall stammt und um welche Stoffe es sich handelt. Jeder Container, der eine Baustelle verlässt, braucht eine solche Zuordnung. Sie steht auf dem Wiegeschein, im Begleitpapier und in der Dokumentation des Entsorgers.

Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das Kapitel, die nächsten zwei die Gruppe, die letzten zwei den einzelnen Abfall. Für Bau- und Abbruchabfälle ist Kapitel 17 maßgeblich. Ist ein Schlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, gilt der Abfall als gefährlich. Dann greifen strengere Regeln für Nachweis, Transport und Entsorgung.

Häufige Schlüssel auf der Baustelle

Die folgende Übersicht zeigt typische Einträge aus Kapitel 17. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung durch den Entsorger oder einen Gutachter, hilft aber bei der Planung der Containerstellplätze und der Logistikflächen.

SchlüsselBezeichnung (verkürzt)Hinweis für die Praxis
17 01 01Betonsortenrein sammeln, gut verwertbar
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramiknur ohne gefährliche Anteile
17 02 01Holzbehandeltes Holz gesondert prüfen
17 04 05Eisen und StahlWertstoff, diebstahlgefährdet
17 05 04Boden und Steinenur ohne gefährliche Stoffe, sonst Spiegeleintrag
17 06 05*asbesthaltige Baustoffegefährlich, Sonderregeln für Umgang und Transport
17 08 02Baustoffe auf Gipsbasisgetrennt von mineralischem Bauschutt halten
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfällenur, wenn Trennung nicht möglich ist

Viele Einträge sind sogenannte Spiegeleinträge: Für denselben Stoff gibt es einen Schlüssel mit und einen ohne Sternchen. Welcher zutrifft, entscheidet die Analyse. Gerade bei Aushub und Abbruch im Bestand ist eine Beprobung vor Baubeginn oft der einzige sichere Weg.

Warum der Schlüssel die Logistik bestimmt

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verlangt, Bau- und Abbruchabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln. Jeder Schlüssel, der auf einer Baustelle anfällt, braucht also eigenen Platz, eigene Behälter und eine eigene Abfuhr. Wer früh weiß, welche Fraktionen zu erwarten sind, plant Stellflächen, Anfahrt und Abholrhythmus passend. Mehr dazu im Ratgeber Abfall trennen nach Gewerbeabfallverordnung.

  • Fraktionen je Bauphase festlegen: Rückbau, Rohbau, Ausbau und Räumung erzeugen unterschiedliche Abfälle.
  • Containerstandorte so wählen, dass Abholfahrzeuge ohne Rangieren durch Arbeitsbereiche kommen.
  • Gefährliche Abfälle räumlich getrennt, gekennzeichnet und gegen Zugriff Unbefugter gesichert lagern.
  • Abholungen wie jede andere Fahrt über das Lieferavis anmelden, damit das Tor Bescheid weiß.
  • Wiegescheine und Begleitpapiere sammeln, weil Bauherr und Behörde Nachweise verlangen können.

Ein typischer Fehler: Der Mischcontainer steht am bequemsten Platz, und alles landet darin. Die Sortierung wird dann teuer nachgeholt oder der ganze Inhalt muss höherwertig eingestuft werden. Eine klare Beschilderung und eine kurze Einweisung neuer Firmen verhindern das meist zuverlässiger als jede Mahnung. Einen Überblick über den gesamten Ablauf gibt die Seite Entsorgungslogistik auf der Baustelle; bei Rückbauprojekten hilft der Ratgeber zum selektiven Rückbau.

Baulogistik Nord plant Entsorgungsflächen und Abholfenster als Teil der Baustellenlogistik mit.

Fragen zum Begriff

Wer legt den Abfallschlüssel fest?

Verantwortlich ist der Abfallerzeuger, auf der Baustelle also in der Regel der Bauherr oder das beauftragte Unternehmen. In der Praxis stimmt die Bauleitung die Einstufung mit dem Entsorger ab. Bei unklarer Zusammensetzung schafft eine Analyse Klarheit.

Was bedeutet das Sternchen am Abfallschlüssel?

Das Sternchen kennzeichnet gefährliche Abfälle. Für sie gelten zusätzliche Nachweis- und Transportpflichten. Sie dürfen nicht mit ungefährlichen Abfällen vermischt werden.

Darf alles in den Mischcontainer?

Nein. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind nur zulässig, wenn eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Gründe sollten dokumentiert sein.

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