Sie wissen danach, wie ein Abfallschlüssel aufgebaut ist, welche Nummern auf der Baustelle häufig vorkommen und warum die richtige Zuordnung schon vor der ersten Containerbestellung zählt.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Der Abfallschlüssel ist eine sechsstellige Nummer aus dem Abfallverzeichnis der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Er beschreibt, woher ein Abfall stammt und um welche Stoffe es sich handelt. Jeder Container, der eine Baustelle verlässt, braucht eine solche Zuordnung. Sie steht auf dem Wiegeschein, im Begleitpapier und in der Dokumentation des Entsorgers.
Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das Kapitel, die nächsten zwei die Gruppe, die letzten zwei den einzelnen Abfall. Für Bau- und Abbruchabfälle ist Kapitel 17 maßgeblich. Ist ein Schlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, gilt der Abfall als gefährlich. Dann greifen strengere Regeln für Nachweis, Transport und Entsorgung.
Die folgende Übersicht zeigt typische Einträge aus Kapitel 17. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung durch den Entsorger oder einen Gutachter, hilft aber bei der Planung der Containerstellplätze und der Logistikflächen.
| Schlüssel | Bezeichnung (verkürzt) | Hinweis für die Praxis |
|---|---|---|
| 17 01 01 | Beton | sortenrein sammeln, gut verwertbar |
| 17 01 07 | Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik | nur ohne gefährliche Anteile |
| 17 02 01 | Holz | behandeltes Holz gesondert prüfen |
| 17 04 05 | Eisen und Stahl | Wertstoff, diebstahlgefährdet |
| 17 05 04 | Boden und Steine | nur ohne gefährliche Stoffe, sonst Spiegeleintrag |
| 17 06 05* | asbesthaltige Baustoffe | gefährlich, Sonderregeln für Umgang und Transport |
| 17 08 02 | Baustoffe auf Gipsbasis | getrennt von mineralischem Bauschutt halten |
| 17 09 04 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle | nur, wenn Trennung nicht möglich ist |
Viele Einträge sind sogenannte Spiegeleinträge: Für denselben Stoff gibt es einen Schlüssel mit und einen ohne Sternchen. Welcher zutrifft, entscheidet die Analyse. Gerade bei Aushub und Abbruch im Bestand ist eine Beprobung vor Baubeginn oft der einzige sichere Weg.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verlangt, Bau- und Abbruchabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln. Jeder Schlüssel, der auf einer Baustelle anfällt, braucht also eigenen Platz, eigene Behälter und eine eigene Abfuhr. Wer früh weiß, welche Fraktionen zu erwarten sind, plant Stellflächen, Anfahrt und Abholrhythmus passend. Mehr dazu im Ratgeber Abfall trennen nach Gewerbeabfallverordnung.
Ein typischer Fehler: Der Mischcontainer steht am bequemsten Platz, und alles landet darin. Die Sortierung wird dann teuer nachgeholt oder der ganze Inhalt muss höherwertig eingestuft werden. Eine klare Beschilderung und eine kurze Einweisung neuer Firmen verhindern das meist zuverlässiger als jede Mahnung. Einen Überblick über den gesamten Ablauf gibt die Seite Entsorgungslogistik auf der Baustelle; bei Rückbauprojekten hilft der Ratgeber zum selektiven Rückbau.
Baulogistik Nord plant Entsorgungsflächen und Abholfenster als Teil der Baustellenlogistik mit.
Verantwortlich ist der Abfallerzeuger, auf der Baustelle also in der Regel der Bauherr oder das beauftragte Unternehmen. In der Praxis stimmt die Bauleitung die Einstufung mit dem Entsorger ab. Bei unklarer Zusammensetzung schafft eine Analyse Klarheit.
Das Sternchen kennzeichnet gefährliche Abfälle. Für sie gelten zusätzliche Nachweis- und Transportpflichten. Sie dürfen nicht mit ungefährlichen Abfällen vermischt werden.
Nein. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind nur zulässig, wenn eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Gründe sollten dokumentiert sein.
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