
Die Kreisstadt Verden ist eine Stadt an zwei Flüssen. Die Aller fließt mitten durch das Stadtgebiet und mündet im Norden in die Weser, die zugleich die westliche Grenze bildet. Wer hier baut, hat es schnell mit Auflagen zum Schutz von Gewässern, Auen und Arten zu tun.
Wir übernehmen die Umweltkontrollen auf Ihrer Baustelle und begleiten die Auflagen aus der Genehmigung in der täglichen Praxis. Das reicht von der Kontrolle von Amphibienschutzzäunen über den Schutz von Gehölzen bis zur Dokumentation für die Naturschutzbehörde.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Aller ist von Wolfsburg bis zu ihrer Mündung als FFH-Gebiet nach der europäischen Habitatrichtlinie gemeldet, also auch auf dem gesamten Abschnitt durch Verden. Bauvorhaben am Ufer, an Brücken oder an Leitungsquerungen müssen deshalb häufig zeigen, dass das Schutzgebiet nicht beeinträchtigt wird. Daraus entstehen Auflagen zu Bauzeiten, Baufeldgrenzen und Gewässerschutz.
Im Nordosten des Stadtgebiets, bei Neumühlen, liegt das Naturschutzgebiet Verdener Dünen. Die Binnendünen am Rand des Aller-Urstromtals tragen Silbergrasfluren, Sandseggen und lichte Kiefern und sind ebenfalls FFH-Gebiet. Solche offenen Sandlebensräume sind empfindlich gegenüber Befahren, Ablagerungen und Nährstoffeintrag.
Hinzu kommt die Aue selbst. Das regelmäßige Hochwasser an Aller und Weser prägt Wiesen und Altarme wie die Alte Aller. In feuchten Senken wandern im Frühjahr Amphibien zu ihren Laichgewässern. Baustellen am Rand solcher Flächen brauchen dann Schutzzäune, die regelmäßig kontrolliert werden müssen.

In der Wanderzeit gehen wir die Schutzzäune ab, leeren Fangeimer, setzen Tiere auf die andere Seite und halten Arten und Anzahl fest. Schäden am Zaun werden sofort behoben oder gemeldet.
Wir prüfen die Einhaltung von Baufeldgrenzen, Stammschutz und Tabuflächen. Gewerke sprechen wir an, bevor Fahrzeuge in geschützte Bereiche fahren.
Bei Arbeiten nahe Aller und Weser achten wir auf Betankungsplätze, Ölbindemittel, Abdeckungen und darauf, dass kein Schlamm oder Zementwasser ins Gewässer gelangt.
Alle Kontrollen, Funde und Abweichungen werden mit Datum und Foto erfasst. So liegt der Nachweis bereit, wenn die Naturschutzbehörde nachfragt.
Auflagen aus der Genehmigung werden im Alltag tatsächlich umgesetzt.
Baustopps durch Verstöße gegen Naturschutzauflagen werden unwahrscheinlicher.
Gegenüber der Behörde haben Sie eine lückenlose Dokumentation in der Hand.
Gewerke wissen, welche Flächen tabu sind und warum.
→ Wir gleichen den Bauzeitenplan früh mit den Auflagen ab, damit kritische Arbeiten in erlaubte Zeitfenster fallen.
→ Schutzzäune werden rechtzeitig gestellt und in der Wanderzeit regelmäßig kontrolliert, Tiere sicher umgesetzt.
→ Wir markieren Tabuflächen deutlich, weisen die Fahrer ein und kontrollieren die Grenzen täglich.
→ Lager für Öl, Kraftstoff und lose Stoffe kommen auf erhöhte Flächen, bei steigenden Pegeln wird rechtzeitig geräumt.
Bauen an Aller und Weser innerhalb oder nahe dem FFH-Gebiet, mit Auflagen zum Gewässerschutz.
Querungen und Trassen durch Wiesen und Senken, in denen Amphibien wandern.
Vorhaben in der Nähe offener Sandflächen wie den Binnendünen bei Neumühlen.
Wohn- und Gewerbeflächen am Stadtrand, bei denen Gehölze, Hecken und Artenschutz zu beachten sind.

Wir lesen Genehmigung, Gutachten und Nebenbestimmungen und klären, welche Schutzgüter Ihr Vorhaben berührt.
Tabuflächen, Bauzeiten, Schutzzäune und Lagerplätze werden festgelegt und mit Ihrer Bauleitung abgestimmt.
Wir gehen Zäune und Grenzen ab, sprechen Gewerke an und halten jede Kontrolle schriftlich und mit Foto fest.
Am Ende erhalten Sie eine zusammenfassende Dokumentation, die Sie der Behörde vorlegen können.
Wird am Rand der Allerniederung eine neue Straße oder Leitung gebaut und grenzt das Baufeld an Feuchtwiesen, dann verlangt die Genehmigung häufig einen Amphibienschutzzaun. Wir stellen sicher, dass er vor der Wanderzeit steht, kontrollieren ihn in dieser Zeit regelmäßig und dokumentieren jeden Fund für die Behörde.
Liegt ein Vorhaben dagegen auf der Geest nahe den Verdener Dünen, dann geht es vor allem um Flächen. Wir markieren, was nicht befahren oder belegt werden darf, achten auf Lagerplätze und Zufahrten und melden Abweichungen sofort an die Bauleitung.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Wir lesen die Auflagen aus Genehmigung und Fachgutachten und übersetzen sie in konkrete Regeln für die Baustelle: welche Flächen tabu sind, wann bestimmte Arbeiten ruhen müssen, wo getankt werden darf. Diese Regeln stimmen wir mit Ihrer Bauleitung ab und vermitteln sie den Gewerken.
Im laufenden Betrieb sind die Kontrollen Teil des Baustellenalltags. Beauftragen Sie zusätzlich Logistik bei uns, berücksichtigt der Lieferplan die Tabuflächen gleich mit. Lager und Entsorgung werden so geplant, dass sie die Schutzgüter nicht berühren.
Die Aller ist bis zur Mündung in die Weser als FFH-Gebiet gemeldet, auch im Verdener Stadtgebiet. Arbeiten am Ufer, an Brücken oder bei Querungen müssen deshalb oft nachweisen, dass das Gebiet nicht beeinträchtigt wird. Die Auflagen daraus setzen wir auf der Baustelle um und dokumentieren sie.

Schicken Sie uns Ihre Genehmigung und die Lage der Baustelle. Wir sagen Ihnen, welche Kontrollen anfallen und wie wir sie übernehmen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Verden. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit