
Ihren Namen verdankt die Gemeinde Stuhr einem Graben, dem Stuhrgraben. Das passt. Kaum eine Ortschaft der Gemeinde liegt weit von einem Fließgewässer entfernt. Die Varreler Bäke markiert die Grenze zu Bremen, der Klosterbach fließt durch Heiligenrode, die Ochtum trennt Brinkum vom Bremer Stadtteil Kattenesch. Dazu kommen mehrere Landschaftsschutzgebiete und bei Heiligenrode beginnt der Naturpark Wildeshauser Geest.
Wer in dieser Landschaft baut, muss Auflagen zu Gewässern, Arten und Boden einhalten. Wir begleiten Bauvorhaben in Stuhr ökologisch: Wir setzen Auflagen aus Genehmigungen um, kontrollieren Schutzzonen, prüfen vor Eingriffen auf geschützte Arten und dokumentieren alles so, dass Behörden es nachvollziehen können.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Gewässer liegen fast überall nah. Für den Klosterbach und die Varreler Bäke plant die Gemeinde Maßnahmen zum Hochwasserschutz, der Hombach an der Grenze zu Weyhe soll ökologisch aufgewertet werden. Baustellen in der Nähe solcher Bäche brauchen Schutz gegen Einträge von Schlamm, Zementwasser oder Betriebsstoffen.
Mehrere Gebiete stehen unter Schutz. Die Gemeinde nennt unter anderem die Landschaftsschutzgebiete Brinkumer Kronsbruch, Kronsbruch bei Heiligenrode, Hombach-Finkenbach-Klosterbach und Wilshauser Moor sowie das Naturschutzgebiet Kladdinger Wiesen. Grenzt eine Baustelle an eines davon, gelten oft Auflagen zu Lagerflächen, Zufahrten und Bauzeiten.
Der Boden verdient Aufmerksamkeit. Neben Geestsand gibt es Niederungen. Ortsnamen wie Moordeich erinnern an frühere Moore. Wo humoser oder torfiger Oberboden ansteht, kommt es auf schonenden Abtrag, getrennte Lagerung und Wiedereinbau an.

Wir legen Schutzstreifen zu Bächen und Gräben fest, kontrollieren Absetzbecken und Sperren gegen Schlammeintrag und achten auf sichere Lagerung von Treib- und Schmierstoffen.
Vor Fällungen, Abriss oder Baufeldräumung prüfen wir auf Brutvögel, Fledermäuse oder Amphibien und stimmen bei Funden das Vorgehen mit der Fachbehörde ab.
Wir begleiten den Abtrag von Oberboden, sorgen für getrennte Mieten und vermeiden Verdichtung auf Flächen, die später wieder begrünt werden sollen.
Kontrollen, Fotos und Messwerte halten wir in Protokollen fest, die der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Diepholz oder dem Bauherrn als Nachweis dienen.
Auflagen aus Genehmigungen werden umgesetzt und nachgewiesen.
Baustopps wegen Verstößen gegen den Artenschutz lassen sich vermeiden.
Gewässer und Schutzgebiete in der Nachbarschaft bleiben unbeeinträchtigt.
Boden für die spätere Begrünung bleibt verwertbar.
→ Wir planen Fällungen möglichst außerhalb der Brutzeit. Ist das nicht möglich, kontrollieren wir vorab auf Nester und klären Ausnahmen mit der Behörde.
→ Absetzbecken, Filtersperren und eine geplante Entwässerung halten Schlamm zurück. Wir prüfen sie besonders nach Starkregen.
→ Wir markieren Tabuzonen mit Zaun und Schild und kontrollieren, dass sie eingehalten werden.
→ Wir übersetzen sie in einfache Regeln für die Gewerke, erklären sie bei der Einweisung und hängen sie sichtbar aus.
Maßnahmen an Bächen wie Klosterbach, Varreler Bäke oder Hombach, bei denen im und am Wasser gearbeitet wird.
Neue Gewerbegebiete grenzen oft an Grünland, Gräben oder Gehölze mit Artenschutzbelangen.
Baugebiete in den Ortsteilen mit Gräben, Hecken und altem Baumbestand im Umfeld.
Trassen, die Niederungen und Schutzgebiete queren und deshalb Boden- und Gewässerschutz brauchen.

Wir lesen Genehmigung, Fachgutachten und Pläne und erstellen eine Liste der Pflichten für die Baustelle.
Schutzstreifen, Tabuzonen und Entwässerung werden vor Baubeginn abgesteckt und gesichert.
Regelmäßige Begehungen prüfen Gewässer, Boden und Schutzzonen, auch nach Starkregen.
Protokolle und Fotos gehen an Bauherrn und Behörde, zum Abschluss folgt ein Bericht.
Verlangt die Genehmigung einen Schutzstreifen, weil ein Baufeld an die Varreler Bäke oder den Klosterbach grenzt, dann stecken wir diesen vor Baubeginn ab und sichern ihn mit Bauzaun. Lagerflächen für Boden und Material legen wir außerhalb an, das Regenwasser der Fläche fließt über ein Absetzbecken ab.
Stehen auf dem Grundstück zusätzlich alte Gehölze, dann prüfen wir sie vor der Fällung auf Höhlen und Nester. Sind geschützte Arten betroffen, stimmen wir mit der Behörde ab, wie es weitergeht. Die Kontrollen in Stuhr dokumentieren wir laufend, damit der Bauherr jederzeit einen Nachweis vorlegen kann.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Ökologische Baubegleitung wirkt nur, wenn sie in die Einrichtung eingeplant ist. Schutzstreifen, Lagerflächen und Entwässerung legen wir deshalb gemeinsam mit dem Einrichtungsplan fest.
Im laufenden Betrieb arbeiten wir mit der operativen Baulogistik zusammen, die Abfälle trennt und Betriebsstoffe lagert. So greifen Umweltauflagen und Ordnung auf der Fläche ineinander.
Häufig dann, wenn ein Vorhaben an Gewässer, Schutzgebiete oder wertvolle Gehölze grenzt. Die Auflage steht meist im Bescheid der Naturschutz- oder Wasserbehörde. Wir prüfen gern, welche Pflichten sich daraus für Ihre Baustelle ergeben.

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben ökologisch, setzen Auflagen um und liefern die Nachweise für die Behörde.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Stuhr. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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