
Oberkrämer trägt den Wald schon im Namen. Das Waldgebiet Krämer, der aufgestaute Mühlensee, Gräben und die feuchte Niederung des Luchs prägen die Landschaft zwischen den sieben Dörfern. Wer hier baut, stößt schnell auf Auflagen zu Gewässern, Boden, Gehölzen und Tieren.
Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass diese Auflagen auf der Baustelle ankommen und eingehalten werden. Wir kontrollieren Schutzmaßnahmen, sprechen mit Bauleitung und Behörde und dokumentieren, was geprüft wurde. Für Bauherren in Oberkrämer heißt das: weniger Risiko für Baustopps und Nachforderungen.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Zwischen Vehlefanz, Schwante und Neu-Vehlefanz liegt der Mühlensee, ein 1979 aufgestauter See von rund 51 Hektar, gespeist von Koppelgraben und Hörstegraben. Er gehört zum Landschaftsschutzgebiet Nauen-Brieselang-Krämer. Er unterliegt den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie. Jeder zusätzliche Eintrag von Feinteilen oder Nährstoffen aus einer Baustelle belastet ihn weiter.
Das Waldgebiet Krämer zieht sich auf rund 15 Kilometern am Südwestrand des Ländchens Glien entlang. Es liegt vollständig im genannten Landschaftsschutzgebiet und ist Teil des Regionalparks Krämer Forst. Im Krämer leben Damwild, Rehe, Wildschweine, Füchse und Dachse. Vorhaben am Waldrand betreffen deshalb Gehölzschutz, Wildwechsel und Rodungszeiten.
Im Havelländischen Luch bestehen die Böden überwiegend aus Niedermoortorf und vererdetem Torf. Moorboden reagiert empfindlich auf Verdichtung und Entwässerung und speichert viel Kohlenstoff. Wo in Oberkrämer am Rand der Niederung gebaut wird, sind Bodenschutz und der Umgang mit Grabenwasser zentrale Themen.

Wir prüfen, ob Baustellenwasser zurückgehalten wird, kontrollieren Absetzbecken und Sperren und achten darauf, dass kein Schlamm in Gräben und in Richtung Mühlensee gelangt.
Wir kontrollieren Schutzzäune an Bäumen und Waldrändern, prüfen die Einhaltung der Rodungszeiten und dokumentieren Schäden an Stamm und Wurzeln.
Wir sehen vor Arbeitsbeginn nach Brutplätzen, kontrollieren Schutzzäune für Kleintiere und melden Funde geschützter Arten an die zuständige Stelle.
Wir überwachen getrennten Abtrag und Lagerung von Oberboden, achten auf befahrene Flächen außerhalb der Baustraße und dokumentieren den Umgang mit Torf.
Auflagen aus Genehmigung und Bebauungsplan sind nachweisbar umgesetzt.
Konflikte mit Naturschutz- und Wasserbehörde werden früh erkannt und entschärft.
Schäden an Gewässern, Boden und Gehölzen bleiben klein oder entstehen gar nicht.
Gewerke wissen, welche Flächen geschützt sind und welche Regeln dort gelten.
→ Absetzbecken und Sperren vor Beginn einrichten, nach jedem stärkeren Regen kontrollieren und Mängel umgehend beheben lassen.
→ Fällungen in die erlaubten Zeiträume legen, vorher Nester und Höhlen prüfen und bei Funden die Naturschutzbehörde einbeziehen.
→ Feste Baustraßen und Lastverteilung auf weichem Grund, Sperrung empfindlicher Flächen und regelmäßige Kontrolle der Fahrwege.
→ Erlaubnis und Grenzwerte vorab klären, Einleitstelle kontrollieren und Messungen nach Vorgabe dokumentieren.
Vorhaben in Vehlefanz, Schwante oder Neu-Vehlefanz, bei denen Einträge in Zuflüsse und See vermieden werden müssen.
Bauten und Trassen am Waldrand im Landschaftsschutzgebiet mit Rodungsauflagen und Wildschutz.
Hallen auf bisher offenen Flächen, bei denen Oberboden, Bodenbrüter und Ausgleich geregelt werden.
Leitungs- und Straßenbau im Luch mit Grabenquerungen, Wasserhaltung und Moorboden.

Wir lesen Genehmigung, Bebauungsplan und Gutachten und fassen zusammen, welche Schutzmaßnahmen gefordert sind.
Wir legen Zeitpunkte für Kontrollen fest, etwa vor Rodungen, bei Erdarbeiten und nach Starkregen. Den Plan besprechen wir mit Ihnen.
Wir prüfen vor Ort nach Plan und bei besonderen Ereignissen. Mängel melden wir der Bauleitung noch am selben Tag.
Jede Kontrolle wird mit Fotos und Befund festgehalten. Die Berichte stehen Ihnen und der Behörde zur Verfügung.
Liegt eine Baustelle im Einzugsgebiet von Koppelgraben oder Hörstegraben, dann steht der Gewässerschutz an erster Stelle. Wir prüfen vor Baubeginn, wohin Oberflächenwasser abfließt, lassen Rückhaltung einrichten und kontrollieren sie nach jedem kräftigen Regen. Wird Grundwasser abgepumpt, haben wir die Einleitstelle und die Auflagen der Wasserbehörde im Blick.
Grenzt ein Vorhaben dagegen an den Krämer oder an alte Baumreihen in einem Dorf, dann geht es um Gehölze und Tiere. In diesem Fall begleiten wir Rodungen, prüfen vorher auf Brutstätten und kontrollieren während der Bauzeit, dass Wurzelbereiche weder befahren noch als Lager genutzt werden.
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Umweltauflagen lassen sich am leichtesten einhalten, wenn sie von Anfang an im Lageplan stehen. Lagerflächen, Waschplätze und Baustraßen gehören dorthin, wo sie Gewässer und Gehölze nicht gefährden. Darum stimmen wir uns früh mit der Planung der Baustelleneinrichtung ab.
Für Bauherren in Oberkrämer bündeln wir die Ergebnisse unserer Kontrollen in Protokollen, die an Bauleitung und Behörde gehen. Was wir feststellen, wird in der Baubesprechung behandelt und fließt in die nächste Bauphase ein.
Der Mühlensee ist ein aufgestauter See im Landschaftsschutzgebiet, gespeist von Koppelgraben und Hörstegraben. Er fällt unter die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Baustellen im Einzugsgebiet sollten daher keinen Schlamm und keine Nährstoffe in die Gräben eintragen.

Schicken Sie uns Genehmigung, Auflagen und Bauzeitenplan. Wir zeigen Ihnen, wie wir die ökologische Baubegleitung für Ihr Vorhaben aufbauen würden.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Oberkrämer. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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