
Südöstlich der Kernstadt liegt mit den Tillenbergen ein Naturschutz- und FFH-Gebiet von rund 96 Hektar. Es verbindet die Vechteniederung mit Hartholzauwäldern, Altarmen und Gräben mit Binnendünen, auf denen Heide wächst. Dort leben Arten wie Steinbeißer und Bitterling im Wasser, Sandbienen und Zauneidechse auf den trockenen Flächen.
Solche Lebensräume enden nicht an der Schutzgebietsgrenze. Auch an Kanälen, Gräben und Brachflächen im übrigen Stadtgebiet von Nordhorn finden sich geschützte Tiere und Pflanzen. Bauvorhaben in ihrer Nähe bekommen deshalb oft Auflagen zum Arten- und Gewässerschutz. Wir sorgen dafür, dass diese Auflagen auf der Baustelle ankommen und eingehalten werden.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Vechte und das Kanalnetz durchziehen die ganze Stadt. Bei Arbeiten an Ufern, Brücken oder Einleitungen ist darauf zu achten, dass kein Schlamm, Beton oder Kraftstoff ins Wasser gelangt. Dazu gehören Absetzbecken, Auffangwannen und eine regelmäßige Sichtkontrolle des Gewässers unterhalb der Baustelle. Hochwasser an der Vechte ist zudem ein Grund, Lager und Maschinen nicht in der Aue abzustellen.
Die Stadt liegt auf eiszeitlichem Talsand, nördlich schließen Moorgebiete an. Offene Sandflächen und Böschungen sind Lebensraum für Zauneidechsen und bodennistende Wildbienen. Werden solche Flächen bebaut, verlangen die Behörden häufig Kartierungen vorab, Vergrämung oder Umsiedlung und eine Kontrolle, dass die Tiere nicht in den Baubereich zurückkehren.
Gräben, Altarme und Feuchtwiesen am Stadtrand sind Laichgewässer für Amphibien. Liegt eine Baustelle zwischen Winterquartier und Laichplatz, braucht es im Frühjahr Schutzzäune, die täglich kontrolliert werden. Wann gebaut werden darf und wo Bäume gefällt werden, regeln Bauzeitenfenster aus dem Artenschutzrecht.

Wir übertragen die Auflagen aus Genehmigung und Fachgutachten in klare Regeln für die Baustelle, weisen die Gewerke ein und kontrollieren die Umsetzung. Abweichungen melden wir sofort, damit nachgebessert werden kann, bevor ein Schaden entsteht.
Schutzzäune und Fangeimer werden in der Wanderzeit regelmäßig kontrolliert. Gefundene Tiere werden nach Vorgabe der Fachplanung über den Baubereich gebracht, Zahl und Art werden protokolliert.
Wir prüfen Betankungsplätze, Auffangwannen und Absetzbecken, kontrollieren Ufer und Abläufe und achten darauf, dass Oberboden getrennt gelagert und geschützte Flächen nicht befahren werden.
Alle Kontrollen werden mit Datum, Fotos und Befund festgehalten. Diese Unterlagen können Sie der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der Wasserbehörde vorlegen.
Auflagen aus der Genehmigung werden auf der Baustelle umgesetzt statt nur abgeheftet.
Baustopps durch Verstöße gegen Arten- oder Gewässerschutz werden unwahrscheinlicher.
Gegenüber Behörden liegt eine lückenlose Dokumentation vor.
Die Gewerke wissen, welche Flächen tabu sind und warum.
→ Dauerhaft markierte Tabuflächen, Einweisung der Fahrer und regelmäßige Kontrolle halten die Schutzbereiche frei.
→ Absetzbecken und Filter werden vorab eingeplant, nach Regenfällen prüfen wir den Ablauf und das Gewässer.
→ Wir planen die Kontrollen in der Wanderzeit lückenlos, auch an Wochenenden und Feiertagen.
→ Wir prüfen die Bauzeitenfenster früh und stimmen notwendige Ausnahmen rechtzeitig mit der Behörde ab.
Ufer, Brücken, Anleger und Hafenanlagen an Vechte und Kanälen mit Auflagen zum Gewässerschutz.
Wohn- und Gewerbeflächen neben Gräben, Feuchtwiesen und Gehölzen mit Arten- und Amphibienschutz.
Trassen durch offene Landschaft, die Lebensräume queren und Bodenschutz erfordern.
Bauarbeiten im Umfeld der Tillenberge und der Vechteniederung mit erhöhten Anforderungen.

Wir lesen Genehmigung, Gutachten und Landschaftspflegeplan und fassen die Pflichten für die Baustelle zusammen.
Tabuflächen, Zäune, Absetzbecken und Betankungsplätze werden vor Baubeginn markiert und geprüft.
Während der Bauzeit prüfen wir Zäune, Gewässer, Flächen und Abläufe in festen Abständen.
Kontrollergebnisse und Maßnahmen werden dokumentiert und an Bauleitung und Behörde weitergegeben.
Liegt ein Baugebiet am Rand von Nordhorn neben Gräben und Feuchtwiesen, dann fordert die Genehmigung oft einen Amphibienzaun für die Frühjahrswanderung. Wir stellen sicher, dass der Zaun vor Beginn der Wanderung steht, kontrollieren ihn jeden Morgen und tragen die Funde in ein Protokoll ein, das der Fachplanung und der Behörde vorliegt.
Wird an einem Kanal eine Uferbefestigung erneuert, dann stehen Gewässerschutz und Fische im Mittelpunkt. Wir prüfen täglich Absetzbecken und Ölsperren, beobachten die Trübung unterhalb der Baustelle und sorgen dafür, dass Arbeiten im Wasser in den erlaubten Zeitfenstern stattfinden.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Ökologische Vorgaben wirken nur, wenn sie in die Abläufe eingebaut sind. Tabuflächen gehören in den Einrichtungsplan, Fahrwege für Lieferungen meiden Schutzbereiche. Die Entsorgung trennt belasteten von unbelastetem Boden.
Weil Umweltkontrollen und Baulogistik in einer Hand liegen können, laufen Informationen auf kurzem Weg. Fällt bei der Kontrolle ein Problem auf, weiß die Bauleitung in Nordhorn noch am selben Tag Bescheid und kann reagieren.
Meist dann, wenn ein Vorhaben geschützte Arten, Gewässer oder Schutzgebiete berührt. Das steht als Auflage in der Baugenehmigung oder im Planfeststellungsbeschluss. Häufig betrifft das Baustellen an Kanälen, an der Vechte oder auf bisher unbebauten Flächen am Stadtrand.

Senden Sie uns Genehmigung und Auflagen. Wir zeigen, wie sich Arten- und Gewässerschutz in den Bauablauf einfügen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Nordhorn. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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