
Auf großen Baustellen arbeiten viele Menschen gleichzeitig, oft in der Höhe, mit schweren Lasten oder neben laufendem Verkehr. Passiert ein Unfall, entscheidet die Versorgung in den ersten Minuten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Dafür gibt es Betriebssanitäter.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 27 einen Betriebssanitäter, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte tätig sind. In Hamburg-Alsterdorf kommen solche Zahlen bei Vorhaben an der Bahntrasse, an Kliniken oder bei großen Wohnanlagen zusammen. Wir stellen Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer, die in den Ablauf der Baustelle eingebunden sind.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
An der Haltestelle Sengelmannstraße wird der Bahnhof für die U5 viergleisig ausgebaut, östlich davon führt eine neue Brücke die U5 über die Sengelmannstraße, parallel zur bestehenden U1-Brücke. Auf Baustellen dieser Art kommen Arbeiten neben Gleisen, in der Höhe und mit schweren Hebezeugen zusammen. Der Sanitätsdienst muss Rettungswege kennen, die auch bei gesperrten Gleisbereichen funktionieren.
Im Stadtteil liegen zwei Krankenhäuser: das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf mit Neurologie, Psychiatrie, Innerer Medizin und Orthopädie/Chirurgie sowie das Israelitische Krankenhaus am Orchideenstieg, ein Haus der Grund- und Regelversorgung. Wohin ein Verletzter gebracht wird, entscheidet der Rettungsdienst. Unser Sanitäter sorgt dafür, dass der Rettungswagen die Unfallstelle ohne Umweg findet.
Baustellen an bestehenden Gebäuden, etwa Sanierungen in Klinik, Schule oder Rotklinkersiedlung, bringen eigene Gefahren mit: Staub, Rückbau, Arbeiten auf Gerüsten und in engen Treppenhäusern. Hier ist auch der Brandschutz wichtig, weil Schweiß- und Trennarbeiten in bewohnten oder belegten Gebäuden stattfinden.

Ausgebildete Betriebssanitäter übernehmen die Erstversorgung bei Verletzungen, betreuen den Sanitätsraum und übergeben Verletzte an den Rettungsdienst.
Wir legen fest, an welchem Punkt der Rettungswagen hält, halten diesen Punkt frei und beschreiben ihn so, dass er über die Leitstelle gefunden wird.
Brandschutzhelfer überwachen Heißarbeiten, halten Feuerlöscher bereit und unterstützen bei einer Räumung. Gerade in belegten Gebäuden in Hamburg-Alsterdorf ist das unverzichtbar.
Jede Versorgung wird im Verbandbuch festgehalten. Bauleitung und Berufsgenossenschaft erhalten die Nachweise, die sie brauchen.
Die Pflicht nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist für Baustellen mit mehr als 100 Versicherten erfüllt.
Verletzte werden versorgt, bis der Rettungsdienst übernimmt.
Rettungswege und Anfahrtspunkte sind geplant und frei.
Brandschutz bei Heißarbeiten ist personell abgesichert.
→ Wir stimmen vorab mit der Bauleitung ab, wie Verletzte aus gesperrten Bereichen geborgen werden. Den Weg zum Anfahrtspunkt üben wir gemeinsam.
→ Der Sanitätsraum liegt zentral, Sammelpunkte sind ausgeschildert. Bei sehr großen Baufeldern planen wir zusätzliche Stationen mit Erste-Hilfe-Material.
→ Ein Brandschutzhelfer ist während der Arbeiten und danach zur Brandwache anwesend. Löschmittel stehen griffbereit.
→ Anfahrtspunkt, Zufahrt und Ansprechpartner sind in einer Lageskizze festgehalten, die bei jedem Notruf mitgegeben wird.
Großbaustellen an der Haltestelle Sengelmannstraße und entlang der Trasse, mit vielen Beschäftigten, Arbeiten in der Höhe und neben Gleisen.
Neubauten und Umbauten an Krankenhäusern, bei denen Brandschutz im belegten Gebäude im Vordergrund steht.
Mehrfamilienhausprojekte mit mehreren Gewerken gleichzeitig, bei denen die Zahl der Beschäftigten die Pflichtgrenze übersteigt.
Arbeiten in Ferienzeiten mit vielen Kräften in kurzer Zeit, oft mit Rückbau und Heißarbeiten.

Wir klären die Zahl der Beschäftigten, die Gefährdungen und die Arbeitszeiten auf der Baustelle.
Sanitätsraum, Sammelpunkte, Anfahrtspunkt und Meldeweg werden festgelegt.
Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer sind in den vereinbarten Schichten vor Ort.
Verbandbuch und Einsatzberichte gehen an Bauleitung und Arbeitsschutz.
Wird in Hamburg-Alsterdorf eine Brücke neben einer bestehenden U-Bahn-Trasse errichtet und sind mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle, dann ist ein Betriebssanitäter Pflicht. Wir richten in diesem Fall einen Sanitätsraum außerhalb des Gleisbereichs ein und legen einen Anfahrtspunkt für den Rettungsdienst an der Straße fest.
Finden Arbeiten an Nachtsperrungen statt, dann ist der Sanitätsdienst auch in diesen Schichten besetzt. Vor jeder Sperrpause gehen Sanitäter und Bauleitung die Rettungswege durch, weil sich Zugänge zum Gleis mit jeder Bauphase ändern können.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Anfahrtspunkt für den Rettungsdienst ist im Einrichtungsplan verzeichnet, die Zugangskontrolle hält ihn frei und lotst Rettungsfahrzeuge zur Unfallstelle. So greifen Sicherheit und Logistik ineinander.
Auch bei kleineren Baustellen unterhalb der Pflichtgrenze stellen wir Brandschutzhelfer oder unterstützen die Erste-Hilfe-Organisation des Bauherrn. Den Umfang legen wir für Ihr Vorhaben in Hamburg-Alsterdorf gemeinsam mit der Bauleitung fest.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ist ein Betriebssanitäter erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte tätig sind. Das gilt in Hamburg-Alsterdorf genauso wie überall. Unterhalb dieser Grenze kann ein Sanitätsdienst dennoch sinnvoll sein, etwa bei besonders gefährlichen Arbeiten.

Nennen Sie uns Bauvorhaben, Zahl der Beschäftigten und Arbeitszeiten. Wir planen Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer passend zu Ihrer Baustelle.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Hamburg-Alsterdorf. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit