
Auf einer Baustelle entscheidet in den ersten Minuten nach einem Unfall oft, wie gut jemand versorgt wird. In Andernach hängt das von der Größe der Baustelle ab, von der Art der Arbeiten und davon, wie der Rettungsdienst die Stelle erreicht. Für Baustellen mit mehr als 100 Versicherten schreibt die DGUV Vorschrift 1 in § 27 Betriebssanitäter vor.
Wir stellen Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer, die auf der Baustelle Erste Hilfe leisten, den Rettungsdienst einweisen und Vorfälle dokumentieren. Für Betriebssanitäter in Andernach heißt das: Wir sehen uns Baustelle und Umfeld an und legen fest, wie viel Sanitätskompetenz sie braucht.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Stadt liegt im Neuwieder Becken am linken Rheinufer. Im Stadtgebiet gibt es Kliniken, darunter eine Fachklinik. Ein Rettungswagen braucht dennoch eine freie Zufahrt, die in der Altstadt mit ihren Gassen nicht selbstverständlich ist. Der Sanitäter legt deshalb vorab fest, wo der Rettungsdienst einfährt und wie man ihn einweist.
Gefährliche Arbeiten bestimmen den Bedarf. Abbruch und Sanierung in Altbauten, Arbeiten in Baugruben nahe dem Rhein, Kranarbeiten und Schwerlast im Hafenumfeld bringen eigene Verletzungsrisiken mit. Wer dort arbeitet, profitiert von einer Person, die Erstversorgung leisten und Abläufe koordinieren kann.
Auch die Größe zählt. Auf kleinen Baustellen reichen Ersthelfer, auf größeren Vorhaben, etwa Erweiterungen von Industriebetrieben, kommen schnell viele Beschäftigte zusammen. Wir prüfen, ob die Zahl der Versicherten die Pflicht auslöst und wie der Dienst dann aussehen soll.

Betriebssanitäter versorgen Verletzte, bis der Rettungsdienst übernimmt. Den Vorfall dokumentieren sie. Welche Sachmittel dafür vor Ort stehen, stimmen wir nach Absprache mit der Bauleitung ab.
Wir legen die Zufahrt fest und weisen Fahrzeuge ein. Gerade in engen Straßen spart das Zeit.
Sie kennen die Brandrisiken auf Baustellen, unterstützen bei der Evakuierung und achten auf Vorbeugung.
Wir prüfen anhand der Beschäftigtenzahl und der Arbeiten, ob Ersthelfer genügen oder ein Betriebssanitäter nötig ist.
Verletzte werden schnell versorgt, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Rettungsfahrzeuge finden den Weg zur Baustelle in Andernach und kommen durch.
Die Bauleitung weiß, ob die Pflicht zum Betriebssanitäter besteht.
Brandschutz und Erste Hilfe liegen in einer Hand.
→ Der Sanitäter legt den Weg vorab fest, markiert ihn und weist Fahrzeuge ein.
→ Wir planen Rettungswege für diese Bereiche im Voraus und besprechen sie mit den Gewerken.
→ Wir zählen die Versicherten und prüfen die Grenze von mehr als 100 nach DGUV Vorschrift 1.
→ Der Sanitäter dokumentiert jeden Vorfall, damit Berufsgenossenschaft und Bauleitung belastbare Angaben haben.
Wohn- und Gewerbebau mit vielen gleichzeitig tätigen Gewerken und hoher Beschäftigtenzahl.
Sanierungen in der Altstadt mit engen Wegen und Gefahren durch alte Bausubstanz.
Hallen und Anlagen für Metall-, Pharma- und Medizintechnikbetriebe mit Kran und Schwerlast.
Baugruben und Uferarbeiten mit Absturz- und Wassergefahr.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Art der Arbeiten und Gefahren.
Zufahrt, Sammelpunkte und Meldewege werden festgelegt.
Beschäftigte erfahren, wer Ersthelfer ist und wie ein Notruf läuft.
Der Sanitäter versieht seinen Dienst und hält Vorfälle schriftlich fest.
Liegt eine große Baustelle in der Nähe des Rheins und arbeiten dort mehr als 100 Versicherte, dann ist ein Betriebssanitäter Pflicht. Wir würden den Dienst einplanen, den Zugang für den Rettungsdienst festlegen und die Beschäftigten bei der Einweisung auf Meldewege hinweisen.
Ist die Baustelle klein, aber in einem Altbau der Altstadt, dann bleiben Ersthelfer die Basis. Zusätzlich klären wir, wie ein Rettungsteam über die Gasse und die Treppen zum Verletzten kommt. Welche Hilfsmittel bereitstehen, stimmen wir nach Absprache ab.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Sanitätsdienst arbeitet eng mit der Zugangskontrolle zusammen: Wer die Einfahrt regelt, öffnet sie bei einem Notfall für den Rettungsdienst. Beide Seiten kennen die Rettungswege und üben den Ablauf.
Mit der Einrichtung und Logistik teilen wir Wege und Lagerflächen. Rettungswege bleiben frei. Material blockiert keine Notausgänge. So sinkt das Risiko, dass im Ernstfall Zeit verloren geht.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 sind Betriebssanitäter bei mehr als 100 Versicherten Pflicht. Darunter genügen meist Ersthelfer. Wir zählen die Beschäftigten mit Ihnen und besprechen, was die Baustelle sonst noch braucht.

Nennen Sie uns Größe und Art Ihrer Baustelle, dann prüfen wir den Bedarf.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Andernach. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit