
Nach der DGUV Vorschrift 1 § 27 ist auf Baustellen mit mehr als 100 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten ein Betriebssanitäter Pflicht. Das trifft im Saarland vor allem größere Industrie- und Gewerbebauten, Brückenbaustellen und Umbauten großer Anlagen, etwa im Raum Saarlouis, Dillingen oder Saarbrücken.
Eingesetzt werden dürfen nach der Regel nur Personen mit einer anerkannten Ausbildung aus Grund- und Aufbaulehrgang, die regelmäßig fortgebildet werden. Wir organisieren, dass die Anforderung auf Ihrer Baustelle geklärt ist und der Einsatz im Alltag abläuft.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Das Saarland ist dicht besiedelt, die Wege zum nächsten Krankenhaus sind kurz. Auf großen Baustellen zählen dennoch die ersten Minuten. Ein Betriebssanitäter versorgt Verletzte bis der Rettungsdienst eintrifft. Wir klären vorab, wo der Rettungswagen anfährt und wie die Zufahrt freigehalten wird.
An Hanglagen ist die Erreichbarkeit schwerer, etwa in den Mittelgebirgsorten im Norden bei Nonnweiler oder Nohfelden. Der Weg zum Verletzten kann steil und eng sein. Rettungswege müssen dort schon im Plan eingezeichnet sein und gegen Baustellenfahrzeuge freigehalten werden.
Arbeiten an der Saar, auf Brücken und in der Höhe erhöhen das Risiko von Stürzen und Verletzungen. Auch Schleusen und Uferbereiche an der Saar bringen eigene Gefährdungen mit sich. Für solche Bereiche muss vor Baubeginn geklärt sein, wer wie Hilfe holt und wie Verletzte abtransportiert werden.

Wir helfen zu klären, ob auf Ihrer Baustelle die Schwelle von mehr als 100 anwesenden Beschäftigten erreicht wird. Kaufmännische Mitarbeiter zählen dabei mit.
Anfahrt, Übergabepunkt und Zufahrt für den Rettungsdienst werden im Plan festgelegt und mit der Bauleitung abgestimmt.
Wir planen einen Platz für die Erstversorgung auf der Baustelle. Sanitätsraum oder Ausstattung wie Trage und Defibrillator stellen wir nur nach Absprache bereit.
Vorfälle und Versorgungen werden nach den gesetzlichen Anforderungen festgehalten, damit Bauleitung und Berufsgenossenschaft eine Grundlage haben.
Die gesetzliche Pflicht ab 100 Beschäftigten ist früh geklärt.
Der Rettungsdienst findet Zufahrt und Übergabepunkt ohne Suche.
Alle Beschäftigten kennen Alarmweg und Anlaufstelle.
Vorfälle werden sauber dokumentiert.
→ Ein fester Standort für die Erstversorgung und ein bekannter Alarmweg sorgen dafür, dass alle wissen, wohin sie sich wenden.
→ Rettungswege werden im BE-Plan eingezeichnet. Fahrzeuge der Baustelle halten sie frei.
→ Vor Beginn wird geklärt, wie Verletzte aus Höhe oder Uferbereichen geborgen werden und wie der Rettungsdienst herankommt.
→ Ansprechpartner, Telefonnummern und Wege werden vor Baubeginn schriftlich festgelegt und ausgehängt.
Viele Gewerke auf großer Fläche führen schnell zu mehr als 100 Beschäftigten.
Arbeiten über Wasser und in der Höhe erfordern geklärte Rettungswege.
Hallenbauten auf großen Flächen mit vielen Firmen gleichzeitig.
Engere Verhältnisse und laufender Betrieb verlangen eine besonders sorgfältige Planung der Rettungswege.

Wir klären mit Ihnen die erwartete Zahl der Beschäftigten je Bauphase.
Rettungsweg, Versorgungsplatz und Alarmkette werden festgelegt und mit der Bauleitung abgestimmt.
Wir organisieren den Einsatz auf der Baustelle und halten Wege und Meldeketten aktuell.
Bei wechselnder Beschäftigtenzahl wird neu bewertet, ob und in welchem Umfang ein Einsatz nötig ist.
Arbeiten auf einer Industrieerweiterung bei Saarlouis zeitweise mehr als 100 Menschen gleichzeitig, dann ist ein Betriebssanitäter vorgeschrieben. Wir legen fest, wo der Erstversorgungsplatz liegt, wie der Rettungsdienst hereinkommt und wer bei einem Unfall wen informiert.
Ändert sich die Zahl der Beschäftigten mit den Bauphasen, wird neu geprüft, ob die Schwelle erreicht ist. Zufahrt und Meldeweg werden bei jeder Änderung der Baustellenstruktur angepasst.
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Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
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Die Zugangskontrolle am Tor weiß, wie viele Menschen auf der Baustelle sind. Damit liefert sie eine Grundlage für die Zählung. Zudem stellt sie sicher, dass Rettungsfahrzeuge das Tor ungehindert passieren.
Im Logistik-Management werden Lieferzeiten so gelegt, dass Rettungswege nicht blockiert sind. Die Baustelleneinrichtung hält die Zufahrt frei.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Beschäftigten. Kaufmännische Mitarbeiter zählen mit. Für Betriebsstätten gelten andere Schwellen. Wir helfen, die Zahl für Ihre Baustelle zu klären.

Nennen Sie uns Größe, Bauzeit und erwartete Beschäftigtenzahl. Wir besprechen, was bei Ihrem Vorhaben nötig ist.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Saarland. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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