
Auf großen Baustellen gelten Regeln, die kleine Baustellen nicht kennen. Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 muss auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. In Rheinland-Pfalz betrifft das Vorhaben im Industrie- und Gewerbebau am Oberrhein, große Wohnanlagen in den Oberzentren und Infrastruktur an Rhein und Mosel.
Betriebssanitäter sind Ersthelfer mit zusätzlicher Qualifizierung. Sie unterstützen den Betriebsarzt oder den Rettungsdienst bei lebensrettenden Maßnahmen und versorgen kleinere Verletzungen selbst. Dieser Text beschreibt, was dazugehört und worauf es in diesem Land ankommt.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Rheinland-Pfalz ist in Täler und Höhen gegliedert. Auf einer Großbaustelle in Ludwigshafen oder Mainz liegt die Zufahrt in der Ebene. In den Tälern von Rhein und Mosel kommen Steilhänge und enge Straßen hinzu. Die Wege vom Einbauort zur Zufahrt und von dort zum Rettungswagen sollten deshalb vor Baubeginn festgelegt und mit der Bauleitung abgestimmt werden.
In der Fläche zählt die Entfernung. Rund um Bitburg, Wittlich oder Idar-Oberstein liegen Baustellen weit von größeren Städten entfernt. Der Betriebssanitäter überbrückt dort die Zeit, bis der Rettungsdienst eintrifft. Eingesetzt werden dürfen nach den Regeln der Berufsgenossenschaften nur Personen, die von einer ermächtigten Stelle im Grund- und Aufbaulehrgang ausgebildet wurden.
Hinzu kommt die Arbeit am Wasser und in der Höhe. Brücken über Rhein und Mosel, Schleusen und Hänge bringen Absturz- und Wasserrisiken mit sich. Wer solche Baustellen betreibt, sollte vorab klären, wie Verletzte geborgen und zum Rettungsfahrzeug gebracht werden.

Wir klären, ob die Baustelle die Schwelle von mehr als 100 anwesenden Versicherten erreicht und wie sich die Zahl über die Bauzeit verändert. Daraus ergibt sich, wann ein Betriebssanitäter gebraucht wird.
Wir zeichnen Zufahrten und Treffpunkte für den Rettungsdienst in den Plan ein. Dazu gehören Wege durch das Gelände und eine Zufahrt, die frei bleibt.
Wir legen gemeinsam fest, wer bei einem Vorfall wen verständigt. Rufnummern, Lagebeschreibung und Treffpunkt stehen für alle sichtbar am Tor.
Welche Mittel der Erstversorgung vor Ort bereitliegen, besprechen wir mit Ihnen. Erste-Hilfe-Material und weitere Ausstattung gibt es nach Absprache.
Die Pflicht ab mehr als 100 Versicherten ist früh geprüft.
Rettungswege sind eingezeichnet und freigehalten.
Die Meldekette ist bekannt und hängt am Tor aus.
Ausstattung wird bedarfsgerecht nach Absprache geklärt.
→ Treffpunkte für den Rettungsdienst werden vor Baubeginn festgelegt und an der Zufahrt ausgeschildert.
→ Wir prüfen, ob Fahrzeuge die Zufahrt nutzen können. Ein Weg für Bergung und Transport bleibt frei.
→ Wir verfolgen die Zahl der Anwesenden je Bauphase und prüfen laufend, ob die Schwelle von 100 überschritten wird.
→ Bergungswege und Meldeketten werden vorab für diese Bereiche gesondert festgelegt.
Große Hallen und Anlagen mit vielen Gewerken erreichen schnell mehr als 100 Beschäftigte.
Mainz, Koblenz, Trier oder Kaiserslautern sehen Großprojekte mit hoher Belegung in der Bauphase.
Arbeit am Wasser und in der Höhe verlangt abgestimmte Bergungswege.
Lange Strecken und weite Entfernungen machen Treffpunkte für den Rettungsdienst zur Planungsaufgabe.

Wir prüfen anhand des Bauablaufs, wie viele Versicherte wann anwesend sind.
Zufahrten, Treffpunkte und Bergungswege werden eingezeichnet und mit der Bauleitung abgestimmt.
Ansprechpartner, Rufnummern und Abläufe stehen fest und sind am Tor sichtbar.
Mit Belegung und Baufortschritt wird die Planung angepasst.
Entsteht eine große Anlage bei Ludwigshafen oder Worms und arbeiten zeitweise mehr als 100 Menschen gleichzeitig auf der Fläche, dann greift die Pflicht nach DGUV Vorschrift 1 § 27. Wir prüfen anhand des Bauablaufs, in welchen Phasen die Schwelle überschritten wird.
Wird die Schwelle erreicht, dann legen wir Standort der Erstversorgung, Wege und Meldekette fest. Sinkt die Zahl wieder, wird der Bedarf neu bewertet. Der Rettungsdienst kennt die Zufahrt, bevor er sie braucht.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die Rettungswege hängen am BE-Plan. Zufahrt, Tor und Treffpunkt gehören zur Baustelleneinrichtung. Bei Änderungen im Gelände prüfen wir, ob der Weg noch frei ist.
Eng verbunden ist die Leistung mit der Baustellensicherheit. Am Tor kennt man die Meldekette und lässt den Rettungsdienst ohne Verzug herein. Für große Baustellen in Rheinland-Pfalz stimmen wir beides aufeinander ab.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 ab mehr als 100 anwesenden Versicherten auf der Baustelle, dann mindestens ein Betriebssanitäter. Wir prüfen mit Ihnen anhand des Bauablaufs, in welchen Phasen die Schwelle überschritten wird.

Nennen Sie uns Lage, Größe und erwartete Belegung. Wir prüfen, ob die Pflicht greift. Danach schlagen wir eine Planung vor, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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