
Auf Baustellen arbeiten Menschen mit Maschinen, in der Höhe und bei Wind und Wetter. Passiert etwas, entscheidet die erste Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer überbrücken diese Zeit und sorgen dafür, dass der Rettungsdienst gezielt zur Unfallstelle gelangt.
Für Viersen mit seinen vier Stadtbezirken heißt das: Die Baustellen verteilen sich über Alt-Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim. Die Anfahrt für Rettungsfahrzeuge unterscheidet sich je nach Lage. Wir stimmen die Sanitätsbesetzung auf die Baustelle ab.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Entscheidend ist die Größe der Baustelle. Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 sind Betriebssanitäter auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten Pflicht. Darunter genügen Ersthelfer, die wir ebenfalls einsetzen können. Wir klären zu Beginn, welche Stufe für Ihr Vorhaben in Viersen gilt.
Die Art der Arbeiten zählt mit. Hochbau, Arbeiten in Baugruben mit Grundwasser und Kranarbeiten bergen unterschiedliche Verletzungsrisiken. Danach richtet sich, worauf das Sanitätspersonal vorbereitet sein muss. Welche Ausstattung vor Ort liegt, besprechen wir nach Absprache mit der Bauleitung.
Für den Rettungsdienst zählt eine klare Zufahrt. Auf Baustellen in engen Ortsdurchfahrten oder in Randlagen muss feststehen, wo Fahrzeuge halten können. Wir legen mit Ihnen einen Treffpunkt fest, an dem Einweiser den Rettungsdienst empfangen.

Das Baustellenpersonal wird als Ersthelfer eingesetzt, damit im Notfall schnell jemand zur Stelle ist. Die Zahl richtet sich nach der Beschäftigtenzahl.
Für größere Baustellen stellen wir ausgebildete Betriebssanitäter. Sie versorgen Verletzte, verständigen den Rettungsdienst und dokumentieren den Vorfall.
Brandschutzhelfer kennen die Brandgefahren der Baustelle und leiten bei Bedarf die Räumung. Was die Baustelle an Löschmitteln braucht, stimmen wir nach Absprache ab.
Wir legen fest, wer wen alarmiert, wo der Rettungsdienst einfährt und wer ihn einweist. Der Ablauf wird auf der Baustelle bekannt gemacht.
Im Notfall ist klar, wer was tut.
Die Besetzung richtet sich nach der Größe der Baustelle und den Arbeiten.
Der Rettungsdienst findet den Weg zur Unfallstelle.
Sie erhalten einen Ansprechpartner für Erste Hilfe und Brandschutz.
→ Wir prüfen die Zahl der Versicherten. Ab mehr als 100 gilt nach DGUV Vorschrift 1 § 27 die Pflicht, darunter beraten wir zu Ersthelfern.
→ Ein Treffpunkt wird festgelegt und ein Einweiser benannt, sodass der Rettungsdienst direkt zur Unfallstelle gelangt.
→ Wir stimmen mit der Bauleitung ab, wie Verletzte aus Baugruben oder Geschossen geborgen werden und wer dafür zuständig ist.
→ Ein einheitlicher Notfallablauf gilt für alle Gewerke und wird zu Beginn jeder Einweisung erklärt.
Vorhaben mit vielen Beschäftigten verschiedener Firmen, bei denen die Schwelle für Betriebssanitäter erreicht wird.
Baustellen mit Arbeiten in der Höhe, bei denen die Versorgung von Verletzten vorbereitet sein muss.
Arbeiten in Gruben, bei denen die Bergung und der Zugang für den Rettungsdienst geplant werden.
Sanierungen bewohnter oder genutzter Gebäude mit Fluchtwegen und Brandschutzfragen.

Wir fragen nach Beschäftigtenzahl, Gewerken und Arbeiten und klären, welche Stufe gilt.
Alarmierung, Treffpunkt und Zuständigkeiten werden mit der Bauleitung vereinbart.
Sanitäter, Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind zu den vereinbarten Zeiten auf der Baustelle.
Wächst die Baustelle, wird die Besetzung der neuen Größe angepasst.
Liegt eine große Hallenbaustelle in einem Gewerbegebiet bei Viersen mit mehr als 100 Beschäftigten über mehrere Firmen, dann ist ein Betriebssanitäter vorgeschrieben. Er wird für die Arbeitszeiten eingeplant. Der Treffpunkt für den Rettungsdienst wird mit der Bauleitung festgelegt.
Handelt es sich um einen Wohnbau mit zwanzig Beschäftigten in Dülken, dann reichen meist ausgebildete Ersthelfer. Wir legen fest, wer im Notfall alarmiert und wie die Zufahrt für den Rettungsdienst frei gehalten wird.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die Erstversorgung hängt an der Einrichtung und am Zugang. Wo der Rettungsdienst einfährt, entscheidet der Flächenplan. Das Sicherheitspersonal am Tor kann ihn einweisen. Wir planen diese Punkte gemeinsam.
Brandschutz und Ersthelfer lassen sich mit der Logistikbesetzung verbinden. So müssen Sie nicht für jede Aufgabe einen eigenen Dienstleister koordinieren.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten. Bei kleineren Vorhaben genügen in der Regel Ersthelfer. Wir klären das anhand Ihrer Beschäftigtenzahl, auch für Baustellen in Viersen.

Nennen Sie uns Größe und Art der Baustelle. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Besetzung.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Viersen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit