
Taunusstein liegt im Taunus und ist von Wald und Feldern umgeben. In der Mulde, in der die Stadtteile liegen, entspringen die Quellen der Aar. Im Naturpark Rhein-Taunus bedecken Wälder mehr als 60 Prozent der Fläche. Wer hier baut, trifft früher oder später auf Naturschutzauflagen.
Die ökologische Baubegleitung überwacht und dokumentiert, ob die Auflagen der Genehmigung eingehalten werden. Umweltkontrollen auf der Baustelle gehören dazu, etwa die Prüfung von Schutzzäunen, Bodenschutz und Abfallablage.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Wälder und Hecken rund um die Stadtteile sind Lebensraum für Tiere. Im Naturpark Rhein-Taunus lief über Jahre ein Projekt zum Schutz der Bechsteinfledermaus in Wäldern, ein Hinweis darauf, wie sensibel Waldarten reagieren. Wo Baustellen an Waldränder grenzen, kann Artenschutz Fällzeiten, Beleuchtung oder Bauzeiten beeinflussen.
Die Aar entspringt im Gebiet von Taunusstein, ihr Oberlauf ist ein kleines Gewässer. Bei Regen können vom Löss abgeschwemmte Feinteile Bäche trüben. Baustellen in Gewässernähe brauchen deshalb Schutz vor Schlamm- und Ölaustrag und eine Kontrolle nach starkem Niederschlag.
Der Boden besteht in der Mulde aus Löss, im Umland aus Tonschiefer und Grauwacke. Löss ist erosionsanfällig. Aushub muss getrennt behandelt werden. Zusätzlich ist in Taunusstein der Zugmantel-Kastell bei Orlen Teil des Obergermanisch-Raetischen Limes, eines UNESCO-Welterbes. Bodeneingriffe in solchen Bereichen unterliegen besonderen Regeln des Denkmalschutzes.

Wir überwachen und dokumentieren umweltrelevante Maßnahmen, damit Auflagen der Baugenehmigung eingehalten werden.
Wir kontrollieren Zäune und Baumschutz regelmäßig und halten Mängel schriftlich fest.
Wir prüfen, ob Schlamm, Öl oder Abfälle in Bäche oder Boden gelangen. Abhilfe halten wir schriftlich fest.
Kontrollen werden mit Datum, Ort und Feststellung festgehalten, sodass Bauleitung und Behörde den Verlauf nachvollziehen können.
Auflagen der Genehmigung werden nachweislich eingehalten.
Gewässer und Boden werden vor vermeidbaren Einträgen geschützt.
Bauzeiten geraten seltener in Konflikt mit dem Artenschutz.
Die Dokumentation steht bereit, wenn die Behörde fragt.
→ Die Baubegleitung stimmt Bauzeiten und Schutzmaßnahmen mit der Genehmigung ab und kontrolliert die Umsetzung.
→ Rückhalt, Abdeckung und Kontrolle nach Niederschlägen begrenzen den Austrag.
→ Lagerfelder werden getrennt, die Abfuhr wird dokumentiert.
→ Die Auflagen der Denkmalpflege werden in den Bauablauf aufgenommen und Funde sofort gemeldet.
Gehölzschutz und Artenschutz begleiten Erschließung und Bau.
Aushub und Wasserhaltung brauchen Schutz vor Schlammaustrag.
Erosion und Abfuhr verschiedener Bodenarten werden überwacht.
Auflagen der Denkmalpflege werden in den Bauablauf eingebunden.

Wir werten Genehmigung und Auflagen aus und halten fest, was kontrolliert werden muss.
Zäune, Gewässernähe und Bodenschutz werden mit Intervallen in einen Plan aufgenommen.
Wir prüfen regelmäßig und nach Niederschlägen und halten Befunde mit Datum fest.
Bauleitung und Behörde erhalten die Dokumentation und den Stand der Maßnahmen.
Liegt ein Neubaugebiet am Rand eines Stadtteils neben einem Waldstück, dann werden Schutzzäune für Bäume gesetzt und regelmäßig kontrolliert. Die Baubegleitung hält fest, ob Fällungen innerhalb der erlaubten Zeit bleiben und ob Material nicht an den Waldrand geschoben wird.
Liegt eine Leitungsbaustelle in der Nähe eines Bachlaufs und regnet es stark, dann prüft die Baubegleitung am Folgetag, ob Schlamm abgeflossen ist. Sie hält das Ergebnis fest und veranlasst bei Bedarf Abdeckung oder Rückhalt.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Umweltkontrollen laufen im Baustellenalltag mit. Wer Material liefert, Abfälle trennt oder die Fläche reinigt, berücksichtigt Boden und Wasser. Die Baubegleitung hält die Fäden zusammen.
Der Einrichtungsplan nimmt Schutzzonen auf. Die Logistik legt Zufahrt und Wege so, dass Zäune nicht überfahren werden. Die Entsorgung folgt der Dokumentation, damit Abfälle nachvollziehbar abgefahren werden.
Wenn die Genehmigung Naturschutz- oder Artenschutzauflagen enthält, etwa bei Baustellen am Waldrand oder nahe Gewässern. Welche Auflagen gelten, steht im Bescheid. Wir helfen, sie umzusetzen und zu dokumentieren.

Schicken Sie uns Genehmigung und Lage. Wir sagen Ihnen, was zu kontrollieren ist.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Taunusstein. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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