
Bauen auf dem Land heißt bauen neben Feldern, Gehölzen, Parks und Gewässern. In der Gemeinde Satow grenzen viele Baufelder an alte Gutsparks, an Waldränder oder an den Satower See. Bebauungspläne und Genehmigungen enthalten deshalb oft Auflagen zum Artenschutz, zu Fällzeiten und zur Beleuchtung.
Unsere ökologische Baubegleitung sorgt dafür, dass diese Auflagen auf der Baustelle ankommen. Wir kontrollieren, dokumentieren und sprechen mit der Bauleitung, bevor ein Verstoß den Ablauf stoppt. Die Umweltkontrollen laufen im Alltag mit, nicht als Sonderaufgabe.
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Ein Beispiel zeigt, was Pläne in der Gemeinde vorgeben: Der Bebauungsplan Nr. 50 „Hanstorf Süd – Handel und Wohnen“ enthält Hinweise, nach denen Bäume nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September gefällt werden dürfen. Vor dem Abbruch von Gebäuden sollen sie auf geschützte Lebensstätten untersucht werden. Ähnliche Vorgaben sind in Bebauungsplänen verbreitet.
Derselbe Plan verlangt eine insektenfreundliche Beleuchtung. Baustellenleuchten sollen so aufgestellt werden, dass sie nicht in angrenzende Flächen strahlen. Für Baustellen am Ortsrand, an Waldkanten oder in der Nähe von Parks bedeutet das: Licht wird geplant, nicht nur aufgestellt.
Die Gemeinde Satow hat viele historische Orte, von der Klosterkirchenruine aus dem 13. Jahrhundert bis zu den Gutsanlagen. Wer beim Erdaushub auf auffällige Funde oder Verfärbungen stößt, muss sie der unteren Denkmalschutzbehörde melden. Ebenso sind Auffälligkeiten im Boden, die auf Belastungen deuten, der Bodenschutzbehörde anzuzeigen.

Wir lesen Genehmigung und Bebauungsplan auf Umweltauflagen durch und machen daraus eine Liste, die Bauleitung und Gewerke im Alltag nutzen können.
Wir achten auf Fällzeiten und darauf, dass vor dem Abbruch alter Gebäude eine fachgutachterliche Untersuchung erfolgt ist. Bis dahin bleibt der Bereich unberührt.
Wir kontrollieren Schutzzäune um Parkbäume, halten Lager und Fahrwege vom Wurzelbereich fern und achten darauf, dass nichts in Gräben oder Gewässer gelangt.
Wo eine Genehmigung Amphibienzäune vorschreibt, kontrollieren wir sie regelmäßig, setzen Tiere fachgerecht um und dokumentieren die Funde.
Umweltauflagen werden auf der Baustelle umgesetzt und nicht erst bei der Abnahme entdeckt.
Fällzeiten und Artenschutz sind im Zeitplan berücksichtigt.
Bäume, Gewässer und Boden bleiben so weit wie möglich unberührt.
Jede Kontrolle ist dokumentiert und gegenüber Behörden nachweisbar.
→ Wir prüfen früh die erlaubten Fällzeiten und melden der Bauleitung, wann gefällt werden darf. So lässt sich der Zeitplan danach ausrichten.
→ Wir achten darauf, dass vor dem Abbruch eine fachgutachterliche Untersuchung vorliegt. Bis dahin sperren wir den Bereich ab.
→ Wir planen mit Ihnen nach unten gerichtete Leuchten und kontrollieren ihre Ausrichtung während der Bauzeit.
→ Wir stoppen die Arbeiten an dieser Stelle, sichern sie ab und informieren Bauherrn und zuständige Behörde.
Pläne wie „Hanstorf Süd – Handel und Wohnen“ enthalten Vorgaben zu Fällzeiten, Waldabstand und Beleuchtung.
Gutsanlagen wie in Hohen Luckow oder Gerdshagen haben Parks, deren Bäume während der Bauzeit geschützt werden müssen.
Am Nordufer des Sees liegen Schule, Sporthalle und Sportplatz. Bei Arbeiten dort gilt es, das Gewässer vor Einträgen zu schützen.
Im Umfeld der Klosterkirchenruine oder alter Dorfkerne ist mit Bodenfunden zu rechnen, die gemeldet werden müssen.

Wir werten Genehmigung, Bebauungsplan und Gutachten aus und stellen die Umweltvorgaben zusammen.
Wir markieren Bäume, Gewässer und Sperrflächen und stimmen Fällzeiten und Beleuchtung mit der Bauleitung ab.
Während der Bauzeit prüfen wir Schutzzäune, Leuchten, Lager und gegebenenfalls Amphibienzäune.
Alle Kontrollen und Funde halten wir in Berichten fest, die Sie Behörden vorlegen können.
Grenzt ein Baugrundstück in Satow an einen Waldrand oder einen Gutspark, dann enthält der Bebauungsplan meist Vorgaben zu Abstand, Fällzeiten und Beleuchtung. In diesem Fall gehen wir die Auflagen vor Baubeginn durch, markieren Schutzbereiche und klären mit der Bauleitung, wann Bäume gefällt werden dürfen.
Steht auf dem Grundstück noch ein altes Nebengebäude, dann achten wir darauf, dass es vor dem Abbruch untersucht wird. Während der Bauzeit kontrollieren wir Schutzzäune, Leuchten und Lagerflächen und halten das Ergebnis in kurzen Berichten fest.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Ökologische Vorgaben betreffen die Einrichtung, die Lieferwege und die Entsorgung. Wir stimmen sie deshalb mit der übrigen Baulogistik ab: Lager stehen nicht im Wurzelbereich, Fahrwege meiden Gräben, Abfälle werden getrennt.
Unsere Kräfte vor Ort erkennen, wenn etwas nicht passt, etwa einen umgefahrenen Schutzzaun oder eine falsch ausgerichtete Leuchte. Sie melden es sofort, bevor daraus ein Problem mit der Behörde wird.
Das regelt die jeweilige Genehmigung. Der Bebauungsplan „Hanstorf Süd – Handel und Wohnen“ etwa nennt Fällungen nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September. Wir prüfen die Vorgaben für Ihr Vorhaben und planen den Zeitpunkt mit Ihnen.

Schicken Sie uns Ihre Genehmigung oder beschreiben Sie das Vorhaben. Wir zeigen, welche Umweltkontrollen anfallen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Satow. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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