
Auf Baustellen können Unfälle passieren, auch wenn alle Vorschriften beachtet werden. Entscheidend ist, dass im Ernstfall jemand da ist, der handeln kann und den Rettungsdienst richtig einweist.
Für größere Vorhaben in Herrenberg stellen wir Betriebssanitäter bereit. Sie versorgen Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, dokumentieren Vorfälle und stimmen sich mit der Bauleitung ab.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Ob ein Betriebssanitäter nötig ist, hängt von der Größe der Baustelle ab. Nach DGUV Vorschrift 1 sind Betriebssanitäter auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten vorgeschrieben. In Herrenberg erreichen vor allem Hallenbauten im Industriegebiet Gültstein oder größere öffentliche Bauvorhaben diese Zahl.
Wichtig ist auch der Weg des Rettungsdienstes. Die A 81 und die B 296 führen schnell an die Stadt heran, doch in der Altstadt rund um Marktplatz und Stiftskirche sind die Gassen schmal. Wir legen vorab fest, wo der Rettungswagen einfährt und wo ein Einweiser wartet.
Gefährliche Arbeiten erhöhen den Bedarf. Dazu gehören Arbeiten in Baugruben, am Hang, mit schweren Lasten oder in der Höhe. Am Fuß des Schlossbergs verlangt schwer zugängliches Gelände besondere Planung für den Fall einer Rettung.

Ausgebildete Sanitäter übernehmen die Erstversorgung, rufen den Rettungsdienst und dokumentieren Vorfälle. Welche Ausstattung vor Ort steht, stimmen wir nach Absprache mit Ihnen ab.
Mitarbeiter mit Ersthelfer-Ausbildung stehen auf der Baustelle verteilt zur Verfügung. Wer eingesetzt wird, legen wir vorab fest.
Geschulte Helfer kennen Löscheinrichtungen und Räumungswege. Welche Löschmittel bereitstehen, richtet sich nach Absprache mit der Bauleitung.
Wir zeichnen Zufahrt, Sammelplatz und Treffpunkt für den Rettungsdienst ein und hängen den Plan aus.
Bei einem Unfall ist jemand da, der handeln kann.
Der Rettungsdienst findet Zufahrt und Treffpunkt ohne Suchen.
Vorfälle werden ordentlich dokumentiert.
Das Konzept wird dem Bauabschnitt angepasst.
→ Ein Einweiser wartet an einem festgelegten Punkt. Die Adresse und der Treffpunkt stehen im Rettungswegeplan.
→ Wir planen vorab, wie jemand aus einem engen Treppenhaus oder einer Grube herausgebracht wird. Welche Hilfsmittel dafür bereitstehen, klären wir nach Absprache.
→ Eine benannte Person ist für Erste Hilfe verantwortlich. Alle Beteiligten kennen sie. Die Zuständigkeit steht auf dem Aushang.
→ Sanitäter versorgen in dieser Phase und halten die Zufahrt frei. Der Notruf erfolgt sofort. Die Lage wird mit dem Einsatzleiter besprochen.
Baufelder in Gültstein mit vielen Beschäftigten und Kranbetrieb.
Baugruben und Böschungen in Hanglagen am Fuß des Schlossbergs.
Neu- und Umbauten, bei denen mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten.
Arbeiten in engen Gebäuden der Altstadt, bei denen der Rettungsweg schwierig ist.

Wir klären Zahl der Beschäftigten, Art der Arbeiten und Lage des Baufelds.
Sanitätsplatz, Rettungsweg und Ersthelfer werden festgelegt und im Plan eingetragen.
Die Beschäftigten erfahren, wer zuständig ist und wohin sie sich im Notfall wenden.
Der Dienst läuft nach Plan. Vorfälle werden dokumentiert. Das Konzept wird angepasst.
Wird in Gültstein eine große Halle gebaut und arbeiten dort mehr als hundert Menschen, dann wird ein Betriebssanitäter eingeplant. In diesem Fall legen wir mit der Bauleitung den Standort des Sanitätsplatzes fest. Die Ausstattung stimmen wir nach Absprache ab.
Passiert ein Unfall in einer Baugrube am Hang, dann ruft der Sanitäter den Rettungsdienst und leitet ihn über die ausgehängte Zufahrt. Bis zum Eintreffen versorgt er die Person, danach übergibt er mit einer kurzen Dokumentation.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Sanitätsdienst braucht die Zugangskontrolle. Das Personal am Tor kennt den Weg des Rettungsdienstes und öffnet ohne Verzögerung. Außerdem hängt der Standort des Sanitätsplatzes an der Einrichtungsplanung.
Auch das Logistik-Management spielt eine Rolle. Lieferfahrzeuge dürfen die Rettungszufahrt nicht blockieren, deshalb werden Wartezonen dort ausgeschlossen.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 sind Betriebssanitäter auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten vorgeschrieben. Bei kleineren Vorhaben kann ein Sanitätsdienst trotzdem sinnvoll sein, etwa bei gefährlichen Arbeiten. Das klären wir im Gespräch.

Schildern Sie uns Größe und Art des Vorhabens. Wir melden uns mit einem Vorschlag für Sanitätsdienst und Rettungsweg.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Herrenberg. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit