
Wo gebaut wird, kann etwas passieren. Ein Sturz am Hang, ein Schnitt, ein Kreislaufproblem bei Hitze: Entscheidend ist, dass jemand sofort handelt und den Rettungsdienst richtig einweist. In Gerolstein spielt dabei auch die Lage eine Rolle, denn Baustellen liegen im engen Tal, am Hang oder in den Stadtteilen.
Wir stellen Betriebssanitäter und Ersthelfer für Baustellen bereit und stimmen den Einsatz auf Größe und Gefahren des Vorhabens ab. Dazu gehört ein Plan, wie der Rettungsdienst die Baustelle erreicht und wo Verletzte versorgt werden.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Gerolstein ist Mittelzentrum in der Eifel, die Stadtteile liegen aber verstreut. Wie weit die nächste Klinik entfernt ist, hängt vom Bauplatz ab. Diese Entfernung klären wir im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen. Je länger der Weg, desto wichtiger wird die Erstversorgung vor Ort.
Auf Hangbaustellen sind Absturz und schwer zugängliche Bereiche ein Thema. Hier hilft ein Sanitäter, der den Weg zum Verletzten kennt und dem Rettungsdienst am Tor den Zugang zeigt. Sachmittel wie Rettungsgerät stimmen wir nach Absprache auf die jeweilige Baustelle ab.
Ab einer bestimmten Größe verlangt das Arbeitsschutzrecht einen Betriebssanitäter. Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 gilt das auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten. Für kleinere Vorhaben bleiben ausgebildete Ersthelfer die Grundlage der Versorgung.

Sie übernehmen Erstversorgung, rufen den Rettungsdienst und dokumentieren Vorfälle. Welche Ausstattung sie mitbringen, stimmen wir nach Absprache mit der Baustelle ab.
Mitarbeiter mit Ersthelfer-Ausbildung sind über die Baustelle verteilt, sodass im Notfall jemand schnell zur Stelle ist.
Sie kennen die Brandrisiken auf Baustellen und helfen bei Evakuierung und Erstmaßnahmen.
Wir legen fest, wo der Rettungsdienst einfährt, wo er hält und wer ihn einweist. Das gilt gerade für Hang- und Talbaustellen.
Ihre Beschäftigten bekommen im Notfall schnelle Erstversorgung.
Der Rettungsdienst wird eingewiesen und verliert keine Zeit bei der Suche.
Sie erfüllen die Pflichten für Betriebssanitäter ab der gesetzlichen Größe.
Ersthelfer, Sanitäter und Brandschutzhelfer sind aufeinander abgestimmt.
→ Ein Einweiser wartet am Tor. Der Treffpunkt steht im Notfallplan, den alle Gewerke kennen.
→ Wir planen Wege und Zugänge vorab und schulen die Beteiligten darin, wie sie mit dem Rettungsdienst zusammenarbeiten.
→ Die Strecke wird vorab ermittelt. Die Erstversorgung vor Ort wird entsprechend dichter geplant.
→ Pausen und Hinweise zu Flüssigkeit oder Kleidung gehören zur Betreuung, damit Kreislaufprobleme gar nicht erst entstehen.
Vorhaben mit vielen Beschäftigten, bei denen ein Betriebssanitäter vorgeschrieben sein kann.
Bauvorhaben mit Absturzgefahr und schwer zugänglichen Bereichen.
Arbeiten mit Staub, Lärm und wechselnden Gefährdungen.
Baustellen mit Maschinenverkehr, bei denen Unfälle schwerer ausfallen können.

Wir erfassen Größe, Zahl der Beschäftigten und die besonderen Gefahren der Baustelle.
Rettungsweg, Treffpunkt und Zuständigkeiten werden schriftlich festgelegt.
Sanitäter und Ersthelfer werden nach Bedarf auf der Baustelle eingeteilt.
Wir halten Ereignisse fest und passen den Plan bei Bedarf an.
Liegt eine Baustelle in Gerolstein am Hang, dann ist der Weg für Rettungsfahrzeuge nicht immer offensichtlich. In diesem Fall legen wir den Zugang fest, markieren den Treffpunkt und bestimmen, wer den Rettungsdienst einweist. Wer verletzt wird, ist so schneller versorgt.
Arbeiten auf einer Baustelle mit mehr als 100 Versicherten, dann ist ein Betriebssanitäter vorgeschrieben. Wir klären vorab, wie viele Personen gleichzeitig auf dem Gelände sind. Danach besetzen wir die Stelle entsprechend dem Einsatzplan.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Notfallplan gehört zur Baustellenordnung. Zugangskontrolle und Sicherheitspersonal kennen ihn und halten Zufahrten für den Rettungsdienst frei.
Auch die Baulogistik beachtet ihn. Lieferfahrzeuge dürfen den Rettungsweg nicht versperren. Lagerflächen werden so gelegt, dass er frei bleibt.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 gilt das auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten. Unterhalb dieser Zahl sind Ersthelfer die Grundlage. Wir prüfen für Ihre Baustelle in Gerolstein, was zutrifft.

Nennen Sie uns Größe und Lage Ihrer Baustelle. Wir melden uns mit einem Vorschlag zur Besetzung.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Gerolstein. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit