
Garbsen liegt zwischen der Leineniederung und dem Otternhagener Moor, der Mittellandkanal zieht sich durch das Stadtgebiet, im Stadtpark liegt der Schwarze See, eine frühere Tongrube. Wasser und Grün sind hier also nie weit von einem Baufeld entfernt.
Wo Baugenehmigung oder Naturschutzbehörde Auflagen machen, übernehmen wir die Umweltkontrollen im Bauablauf. Wir prüfen Schutzzäune, kontrollieren Bauflächen auf Tiere, achten auf Gehölze und Gewässer und dokumentieren alles so, dass Sie gegenüber der Behörde einen sauberen Nachweis haben.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Ein Teil des Stadtgebiets gehört zum Landschaftsschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Stöckendrebber“. Es umfasst rund 2.611 Hektar und ist Bestandteil des FFH-Gebiets „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“. Die Verordnung beschreibt die Leine mit ihren Weiden-Galeriewäldern, Hochstaudenfluren und Steilufern als Kernstück. Ein großer Teil der Aue liegt zudem im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet.
In diesem Raum leben Arten, auf die Bauvorhaben Rücksicht nehmen müssen. Die Verordnung nennt Biber und Fischotter, Fledermäuse wie die Teichfledermaus, den Eisvogel, die Uferschwalbe an den Steilwänden und den Kammmolch in den Stillgewässern. Leitungs-, Brücken- oder Uferarbeiten in der Nähe können Bauzeitenfenster, Schutzzäune oder Kontrollen vor dem Eingriff erforderlich machen.
Auch abseits der Aue fallen Umweltauflagen an. Neue Baugebiete am Siedlungsrand grenzen oft an Hecken, Gräben oder Gehölze, alte Bäume im Bestand können Höhlen für Vögel und Fledermäuse bieten. Welche Maßnahmen gelten, ergibt sich aus Bebauungsplan, Genehmigung und Artenschutzgutachten.

Wir lesen die Nebenbestimmungen der Genehmigung, übersetzen sie in Aufgaben für die Baustelle und prüfen regelmäßig, ob Tabuflächen, Baumschutz und Gewässerabstände eingehalten werden.
Wo Schutzzäune vorgeschrieben sind, kontrollieren wir sie in den geforderten Abständen, leeren Fangeimer, setzen Tiere fachgerecht um und führen Buch über jeden Fund.
Vor Rodung, Abriss oder Erdarbeiten prüfen wir Flächen und Bäume auf Nester, Quartiere und Tiere, soweit die Auflagen das verlangen. Funde melden wir sofort.
Fotos, Protokolle und Fundlisten bereiten wir so auf, dass die Naturschutzbehörde den Verlauf nachvollziehen kann.
Auflagen werden im Alltag umgesetzt, nicht nur abgeheftet.
Funde werden lückenlos dokumentiert.
Baustopps durch übersehene Vorgaben werden unwahrscheinlicher.
Umweltschutz und Logistik sind aufeinander abgestimmt.
→ Wir planen Kontrollen und Schutzzäune so, dass die Arbeiten in unkritischen Bereichen weiterlaufen können, während sensible Flächen geschützt bleiben.
→ Lager für Kraft- und Schmierstoffe, Maschinenstellplätze und Bodenmieten werden außerhalb gefährdeter Flächen eingerichtet und regelmäßig kontrolliert.
→ Schutzzäune, Ausstiegshilfen und morgendliche Kontrollen der Gruben verhindern, dass Tiere zu Schaden kommen.
→ Wir legen einen Meldeweg fest und stimmen das Vorgehen mit dem beauftragten Gutachter und der Behörde ab.
Leitungs-, Wege- und Wasserbau im Landschaftsschutzgebiet und im Überschwemmungsgebiet der Leine.
Brücken, Uferbefestigungen und Anleger, bei denen Gewässerschutz und Artenschutz zusammenkommen.
Erschließungen, bei denen Hecken, Gräben und Bäume geschützt oder Ausgleichsflächen angelegt werden.
Arbeiten rund um Stadtpark, Schwarzen See oder Blauen See mit Rücksicht auf Gewässer und Gehölze.

Wir werten Genehmigung, Bebauungsplan und Artenschutzgutachten aus und klären, welche Kontrollen gefordert sind.
Schutzzäune, Tabuflächen, Kontrollintervalle und Meldewege werden mit Bauleitung und Gutachter abgestimmt.
Wir führen die vereinbarten Kontrollen durch, betreuen Zäune und prüfen Flächen vor Eingriffen.
Protokolle, Fotos und Fundlisten gehen an Sie und auf Wunsch an die Naturschutzbehörde.
Muss für einen Leitungsbau ein Graben nahe der Leineaue geöffnet werden und verlangt die Genehmigung einen Amphibienzaun während der Wanderzeit, dann stellen wir den Zaun vor Beginn der Wanderung auf und kontrollieren ihn in den geforderten Abständen. Jedes Tier wird gezählt, bestimmt und auf die andere Seite gebracht.
Zeigt sich bei der Kontrolle eines alten Baumes am Rand des Baufeldes eine Höhle, dann wird sie vor der Fällung auf Besatz geprüft. Ist sie belegt, informieren wir Gutachter und Bauleitung, damit das weitere Vorgehen mit der Behörde abgestimmt werden kann.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Viele Auflagen betreffen die Logistik unmittelbar: Lagerflächen außerhalb von Schutzbereichen, Fahrwege mit Abstand zu Gehölzen, Wartezonen fern von Gewässern. Deshalb fließen sie bei uns direkt in Baustelleneinrichtung und Lieferplanung ein.
Unsere Leute vor Ort kennen die Tabuflächen und achten bei Entsorgung und Reinigung darauf, dass keine Stoffe in Boden oder Wasser gelangen.
Vor allem das Landschaftsschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Stöckendrebber“, das Teil des FFH-Gebiets „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ ist. Wo ein Baufeld daran angrenzt, können Auflagen für Arbeitszeiten, Abstände und Kontrollen gelten. Den genauen Verlauf zeigen die Karten der Verordnung.

Schicken Sie uns die Auflagen aus Ihrer Genehmigung. Wir zeigen Ihnen, wie wir die Umweltkontrollen in den Bauablauf einbinden.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Garbsen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit