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Weihnachten und Silvester: die Baustelle über die Feiertage sichern

Welche Risiken zwischen Heiligabend und Neujahr auf leeren Baustellen drohen, was vor dem letzten Arbeitstag erledigt sein muss und wie der Start im Januar gelingt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Zwei Wochen ohne Menschen

Zwischen Heiligabend und dem ersten Arbeitstag im Januar stehen die meisten Baustellen leer. Viele Betriebe machen Betriebsferien, Gewerke sind nicht erreichbar, Lieferwerke haben geschlossen. Für die Baustelle sind das oft die längsten zusammenhängenden Tage ohne Aufsicht im ganzen Jahr.

Genau das macht diese Zeit heikel. Leere Baustellen sind ein bekanntes Ziel für Baudiebstahl. Dazu kommen Silvester mit Feuerwerk in unmittelbarer Nähe, mögliche Winterstürme und Frost. Wer die Feiertage gut vorbereitet, startet im Januar ohne böse Überraschungen.

Die vier Risiken der Feiertage

RisikoWas passiertVorbeugung
DiebstahlKabel, Werkzeug, Kraftstoff und Kleingeräte verschwindenMaterial abziehen, Container sichern, Kontrollgänge oder Bewachung
FeuerwerkRaketen landen auf Dämmstoff, Folien oder GerüstnetzenBrennbares abdecken oder wegräumen, Kontrolle in der Silvesternacht
WitterungSturm wirft Zaun um, Frost sprengt LeitungenZaun prüfen, Leitungen entleeren, Kran in Windfreistellung
UnbefugteNeugierige oder Jugendliche klettern auf Gerüst und KranZugänge verschließen, Leitern entfernen, Beleuchtung

Keines dieser Risiken ist neu. Neu ist nur, dass sie über die Feiertage gleichzeitig auftreten und niemand vor Ort ist, der sie früh bemerkt. Ein Schaden am 27. Dezember fällt ohne Kontrolle oft erst am 5. Januar auf.

Checkliste für den letzten Arbeitstag

Legen Sie den Abschluss vor den Feiertagen als festen Termin in den Bauablauf und planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Am besten mit einer verantwortlichen Person, die den Rundgang abzeichnet.

  • Werkzeug, Kleingeräte und wertvolles Material abziehen oder in verschlossene Container bringen.
  • Kraftstofftanks von Maschinen möglichst leer fahren, Tankdeckel sichern.
  • Kabeltrommeln und frisch geliefertes Kupfermaterial nicht offen liegen lassen.
  • Leitern vom Gerüst entfernen, Treppentürme und Kranaufstiege verschließen.
  • Dämmstoffe, Folien und Verpackungen abdecken oder in geschlossene Bereiche bringen.
  • Wasserleitungen und Toilettencontainer frostsicher machen.
  • Bauzaun lückenlos schließen, Tor mit stabilem Schloss sichern.
  • Baustrom abschalten, wo er nicht gebraucht wird; Heizungen und Bautrockner nur mit Überwachung laufen lassen.
  • Notfallkontakte und Rufbereitschaft gut sichtbar am Tor aushängen.

Mehr zum Thema Diebstahlschutz im Allgemeinen finden Sie im Ratgeber Diebstahlschutz auf der Baustelle.

Silvester: Feuerwerk und Baustelle

In der Silvesternacht wird in vielen Wohngebieten direkt neben Baustellen Feuerwerk gezündet. Raketen kennen keinen Bauzaun. Besonders gefährdet sind Dämmstoffe auf Decken und Dächern, Folien, Gerüstnetze, Holzschalungen und Abfallcontainer mit Verpackungsmaterial.

Rechtlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude verboten, und Kommunen können in einzelnen Bereichen weitere Verbote erlassen. Darauf allein sollten Sie sich aber nicht verlassen. Wirksamer ist, brennbares Material vor Silvester zu reduzieren und Abfallcontainer zu leeren oder abzudecken.

Wo eine Baustellenbewachung eingesetzt wird, ist ein Kontrollgang nach Mitternacht sinnvoll. Glimmende Reste in einem Container oder auf einer Dachfläche werden dann früh bemerkt und können gemeldet werden, bevor ein Brand entsteht.

Kontrollen, Bewachung und Technik

Für die Feiertage gibt es mehrere Wege, eine Baustelle im Blick zu behalten. Welcher passt, hängt von Lage, Wert des Materials und Bauphase ab.

  • Kontrollgänge zu wechselnden Zeiten, mit Prüfung von Zaun, Tor, Containern und Gerüst.
  • Stationäre Bewachung für Baustellen mit hohem Materialwert oder in exponierter Lage.
  • Videotechnik wie ein Videoturm, idealerweise kombiniert mit einer Interventionskette, die vor Ort reagieren kann.
  • Rufbereitschaft der Bauleitung oder eines beauftragten Dienstleisters für Meldungen von Polizei und Nachbarn.

Wichtig ist bei allen Varianten die Dokumentation. Ein digitaler Bericht je Kontrolle mit Uhrzeit und Fotos zeigt im Schadensfall, dass die Baustelle beaufsichtigt war, und erleichtert die Abstimmung mit der Versicherung. Bewachung darf nur durch Personal erfolgen, das die Voraussetzungen nach § 34a GewO erfüllt. Ausführlich behandelt das der Ratgeber Baustellenbewachung nachts und am Wochenende.

Der Start im Januar

Der erste Arbeitstag nach den Feiertagen beginnt mit einem Rundgang, nicht mit dem ersten Kranhub. Prüfen Sie Zaun, Gerüst, Kran, Leitungen und Material auf Schäden und Vollständigkeit. Gerüste, die Sturm ausgesetzt waren, gibt eine befähigte Person frei, bevor sie wieder betreten werden.

Planen Sie außerdem die ersten Anlieferungen mit Puffer. Lieferwerke und Speditionen fahren nach dem Jahreswechsel oft erst langsam hoch, und Glätte kann Termine verschieben. Ein abgestimmter Kranbelegungsplan für die erste Woche hilft, dass nicht alle Gewerke gleichzeitig starten wollen.

Baulogistik Nord, ein Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH aus Neumünster, sichert Baustellen über die Feiertage mit Kontrollgängen und Bewachung nach § 34a GewO, dokumentiert in digitalen Kontrollberichten.

Häufige Fragen

Sind der 24. und 31. Dezember gesetzliche Feiertage?

Nein, Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, gesetzlich frei sind der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Januar. Viele Betriebe arbeiten am 24. und 31. Dezember trotzdem nicht oder nur verkürzt, oft aufgrund von Tarif- oder Betriebsvereinbarungen.

Reicht Videoüberwachung über die Feiertage aus?

Video allein erkennt einen Vorfall, verhindert ihn aber nicht. Sinnvoll ist eine Kombination mit einer festgelegten Reaktion, etwa einem Interventionsdienst oder Kontrollgängen. Bei hohem Materialwert oder bekannten Vorfällen in der Umgebung ist eine Bewachung vor Ort die sicherere Wahl.

Was tun, wenn über die Feiertage etwas passiert ist?

Schaden fotografieren, bei Diebstahl oder Sachbeschädigung Anzeige bei der Polizei erstatten und Bauherr sowie Versicherung informieren. Vorhandene Kontrollberichte und Rundgangsprotokolle vom letzten Arbeitstag helfen, den Zeitraum einzugrenzen.

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