Welche Risiken zwischen Heiligabend und Neujahr auf leeren Baustellen drohen, was vor dem letzten Arbeitstag erledigt sein muss und wie der Start im Januar gelingt.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Zwischen Heiligabend und dem ersten Arbeitstag im Januar stehen die meisten Baustellen leer. Viele Betriebe machen Betriebsferien, Gewerke sind nicht erreichbar, Lieferwerke haben geschlossen. Für die Baustelle sind das oft die längsten zusammenhängenden Tage ohne Aufsicht im ganzen Jahr.
Genau das macht diese Zeit heikel. Leere Baustellen sind ein bekanntes Ziel für Baudiebstahl. Dazu kommen Silvester mit Feuerwerk in unmittelbarer Nähe, mögliche Winterstürme und Frost. Wer die Feiertage gut vorbereitet, startet im Januar ohne böse Überraschungen.
| Risiko | Was passiert | Vorbeugung |
|---|---|---|
| Diebstahl | Kabel, Werkzeug, Kraftstoff und Kleingeräte verschwinden | Material abziehen, Container sichern, Kontrollgänge oder Bewachung |
| Feuerwerk | Raketen landen auf Dämmstoff, Folien oder Gerüstnetzen | Brennbares abdecken oder wegräumen, Kontrolle in der Silvesternacht |
| Witterung | Sturm wirft Zaun um, Frost sprengt Leitungen | Zaun prüfen, Leitungen entleeren, Kran in Windfreistellung |
| Unbefugte | Neugierige oder Jugendliche klettern auf Gerüst und Kran | Zugänge verschließen, Leitern entfernen, Beleuchtung |
Keines dieser Risiken ist neu. Neu ist nur, dass sie über die Feiertage gleichzeitig auftreten und niemand vor Ort ist, der sie früh bemerkt. Ein Schaden am 27. Dezember fällt ohne Kontrolle oft erst am 5. Januar auf.
Legen Sie den Abschluss vor den Feiertagen als festen Termin in den Bauablauf und planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Am besten mit einer verantwortlichen Person, die den Rundgang abzeichnet.
Mehr zum Thema Diebstahlschutz im Allgemeinen finden Sie im Ratgeber Diebstahlschutz auf der Baustelle.
In der Silvesternacht wird in vielen Wohngebieten direkt neben Baustellen Feuerwerk gezündet. Raketen kennen keinen Bauzaun. Besonders gefährdet sind Dämmstoffe auf Decken und Dächern, Folien, Gerüstnetze, Holzschalungen und Abfallcontainer mit Verpackungsmaterial.
Rechtlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude verboten, und Kommunen können in einzelnen Bereichen weitere Verbote erlassen. Darauf allein sollten Sie sich aber nicht verlassen. Wirksamer ist, brennbares Material vor Silvester zu reduzieren und Abfallcontainer zu leeren oder abzudecken.
Wo eine Baustellenbewachung eingesetzt wird, ist ein Kontrollgang nach Mitternacht sinnvoll. Glimmende Reste in einem Container oder auf einer Dachfläche werden dann früh bemerkt und können gemeldet werden, bevor ein Brand entsteht.
Für die Feiertage gibt es mehrere Wege, eine Baustelle im Blick zu behalten. Welcher passt, hängt von Lage, Wert des Materials und Bauphase ab.
Wichtig ist bei allen Varianten die Dokumentation. Ein digitaler Bericht je Kontrolle mit Uhrzeit und Fotos zeigt im Schadensfall, dass die Baustelle beaufsichtigt war, und erleichtert die Abstimmung mit der Versicherung. Bewachung darf nur durch Personal erfolgen, das die Voraussetzungen nach § 34a GewO erfüllt. Ausführlich behandelt das der Ratgeber Baustellenbewachung nachts und am Wochenende.
Der erste Arbeitstag nach den Feiertagen beginnt mit einem Rundgang, nicht mit dem ersten Kranhub. Prüfen Sie Zaun, Gerüst, Kran, Leitungen und Material auf Schäden und Vollständigkeit. Gerüste, die Sturm ausgesetzt waren, gibt eine befähigte Person frei, bevor sie wieder betreten werden.
Planen Sie außerdem die ersten Anlieferungen mit Puffer. Lieferwerke und Speditionen fahren nach dem Jahreswechsel oft erst langsam hoch, und Glätte kann Termine verschieben. Ein abgestimmter Kranbelegungsplan für die erste Woche hilft, dass nicht alle Gewerke gleichzeitig starten wollen.
Baulogistik Nord, ein Leistungsbereich der Staffsec Solution GmbH aus Neumünster, sichert Baustellen über die Feiertage mit Kontrollgängen und Bewachung nach § 34a GewO, dokumentiert in digitalen Kontrollberichten.
Nein, Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, gesetzlich frei sind der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Januar. Viele Betriebe arbeiten am 24. und 31. Dezember trotzdem nicht oder nur verkürzt, oft aufgrund von Tarif- oder Betriebsvereinbarungen.
Video allein erkennt einen Vorfall, verhindert ihn aber nicht. Sinnvoll ist eine Kombination mit einer festgelegten Reaktion, etwa einem Interventionsdienst oder Kontrollgängen. Bei hohem Materialwert oder bekannten Vorfällen in der Umgebung ist eine Bewachung vor Ort die sicherere Wahl.
Schaden fotografieren, bei Diebstahl oder Sachbeschädigung Anzeige bei der Polizei erstatten und Bauherr sowie Versicherung informieren. Vorhandene Kontrollberichte und Rundgangsprotokolle vom letzten Arbeitstag helfen, den Zeitraum einzugrenzen.
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