
Auf Baustellen passieren Unfälle. Dann zählt die Zeit bis zur ersten Hilfe. In Thale kommt hinzu, dass viele Baugelände am Harzrand liegen: Hanglagen, Böschungen und enge Zufahrten machen es für Rettungskräfte schwieriger, ein Baufeld zu erreichen. Ein Sanitätskonzept, das diese Lage berücksichtigt, ist deshalb mehr als eine Formalie.
Betriebssanitäter sind nach DGUV Vorschrift 1 § 27 auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten vorgeschrieben. Bei kleineren Baustellen gelten andere Regeln, doch auch dort lohnt es sich, den Ablauf im Notfall vorher zu klären. Wir planen den Sanitätsdienst für Ihr Vorhaben in Thale und stimmen ab, was die Baustelle braucht.
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Maßgeblich ist die Größe der Baustelle. Erst bei Vorhaben mit mehr als 100 Versicherten ist ein Betriebssanitäter Pflicht, auf kleineren Baustellen genügen Ersthelfer. Das gilt in Thale für Wohnbau und Gewerbeumbauten ebenso wie für Arbeiten an Anlagen für Gäste. Wir klären vorab, welche Regel gilt und ob ein Sanitätsdienst sinnvoll ist.
Am Hang und in schwer zugänglichen Bereichen entscheidet der Rettungsweg. Wie kommt ein Rettungswagen an die Baustelle, wo kann er stehen und wie wird ein Verletzter aus einer tiefen Grube oder von einer Böschung geborgen? Wir legen Rettungswege fest, halten sie frei und sprechen sie mit den Gewerken ab. Die Entfernung zur nächsten Klinik klären wir für die konkrete Baustelle.
Gefährliche Arbeiten sind in Thale ebenso verbreitet wie anderswo: Erdarbeiten in Fels und Granit, Arbeiten in Gruben, Abbrucharbeiten im Bestand und Montage in der Höhe. Ein Sanitätsdienst stellt sicher, dass Verletzungen früh erkannt und versorgt werden, bis der Rettungsdienst übernimmt.

Wir legen fest, wie viele Sanitäter nötig sind, wann sie anwesend sind und wie die Meldewege laufen. Das Konzept orientiert sich an Größe, Gefahren und Lage der Baustelle.
Ausgebildete Sanitäter versorgen Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Was die Baustelle an Material braucht, stimmen wir mit Ihnen ab.
Wir definieren Zufahrt, Aufstellfläche und Rettungswege auf dem Gelände und weisen die Beschäftigten ein, damit im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.
Wir informieren den Rettungsdienst über Lage und Zufahrt der Baustelle und halten die Daten aktuell, wenn sich die Baustelle verändert.
Verletzte werden frühzeitig und fachgerecht versorgt.
Rettungswege sind geklärt, bevor etwas passiert.
Die Beschäftigten wissen, wie sie im Notfall handeln.
Die Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1 sind erfüllt.
→ Rettungswege werden vor Baubeginn festgelegt und freigehalten. Aufstellflächen für den Rettungswagen sind markiert und nie zugestellt.
→ Wir prüfen die Zahl der Versicherten und die Gefährdung und sagen Ihnen, ob Betriebssanitäter vorgeschrieben sind oder ob Ersthelfer reichen.
→ Wir planen mit den Gewerken, wie Verletzte aus schwer zugänglichen Stellen gebracht werden. Den Ablauf üben wir mit den Beteiligten.
→ Neue Beschäftigte erhalten bei der Einweisung die Notrufwege und den Standort der Erste-Hilfe-Stellen.
Baustellen mit vielen Beschäftigten und mehreren Gewerken, bei denen ein Betriebssanitäter vorgeschrieben sein kann.
Vorhaben, bei denen Zufahrt und Bergung schwierig sind und Rettungswege besonders sorgfältig geplant werden müssen.
Arbeiten im Bestand mit Abbruch und Montage, bei denen die Gefährdung höher ist.
Baustellen in Bereichen mit Publikumsverkehr, bei denen der Rettungsweg auch in der Saison frei bleiben muss.

Wir prüfen Zahl der Versicherten, Art der Arbeiten und Lage der Baustelle.
Sanitäter, Rettungswege, Meldeketten und Erste-Hilfe-Stellen werden festgelegt und mit Ihnen besprochen.
Beschäftigte und Gewerke erhalten die Notrufwege und Ansprechpartner vor Arbeitsbeginn.
Der Sanitätsdienst läuft nach Plan und wird angepasst, wenn die Baustelle wächst oder die Gefährdung steigt.
Liegt eine große Baustelle mit mehr als 100 Versicherten am Hang, dann ist ein Betriebssanitäter vorgeschrieben. Wir legen zusammen mit dem Bauleiter fest, wo der Rettungswagen hält, welcher Weg zu Fuß zur Baugrube führt und wer im Notfall den Rettungsdienst einweist. Was an Material auf der Baustelle bereitliegt, stimmen wir nach Absprache mit Ihnen ab.
Ist die Baustelle kleiner und liegen nur wenige Beschäftigte vor Ort, dann genügen meist Ersthelfer. Wir prüfen in diesem Fall, ob Erste-Hilfe-Stellen und Notrufwege ausreichen und ob die Zufahrt für den Rettungsdienst frei bleibt, auch wenn gerade Material angeliefert wird.
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Rettungswege entstehen schon in der Baustelleneinrichtung. Wir stimmen Zufahrt, Tore und Aufstellflächen mit dem Sanitätskonzept ab, damit ein Fahrzeug im Notfall ohne Umweg zum Verletzten gelangt.
Auch die Baustellensicherheit spielt hinein: Tore dürfen sich für Rettungskräfte nicht in den Weg stellen. Zutrittslisten helfen dabei, im Ernstfall zu wissen, wer auf dem Gelände ist.
Nach DGUV Vorschrift 1 § 27 bei mehr als 100 gleichzeitig anwesenden Versicherten. Darunter genügen Ersthelfer in ausreichender Zahl. Wir prüfen für Ihre Baustelle in Thale, welche Regel gilt. Dazu beraten wir Sie.

Nennen Sie uns Größe und Art Ihrer Baustelle, dann klären wir, was in Thale nötig ist.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Thale. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
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