
Straubing liegt an der Donau im Gäuboden. Zur Stadt gehören die Öberauer Donauschleife als Naturschutzgebiet, zwei Landschaftsschutzgebiete und zwei FFH-Gebiete. Wer hier baut, kann auf Flächen treffen, für die der Naturschutz Auflagen vorsieht. Diese Auflagen sind Teil der Baugenehmigung und müssen auf der Baustelle eingehalten werden.
Ökologische Baubegleitung heißt, dass jemand diese Vorgaben im Alltag der Baustelle im Blick hat. Wir kontrollieren, dokumentieren und melden, wenn Schutzmaßnahmen nicht passen. Ziel ist, dass Auflagen eingehalten werden und der Bau ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Donau mit ihren Altarmen und Altwässern bestimmt das Bild. Alte Flussarme können seltene Pflanzen und Tiere beherbergen. Bei Bauvorhaben nahe am Wasser ist deshalb zu prüfen, ob Gewässer, Uferbereiche oder Lebensräume berührt werden und welche Schutzmaßnahmen im Genehmigungsbescheid stehen.
Auch kleinere Gewässer spielen eine Rolle. Für Bäche wie den Allachbach laufen Renaturierungsprojekte, die zeigen, dass Gewässer in der Stadt ökologisch aufgewertet werden. Bei Bauten in Gewässernähe achten wir darauf, dass Einträge von Schmutz, Baustellenwasser oder Betriebsstoffen vermieden werden.
Ein weiterer Punkt ist der Boden. Der Gäuboden ist von Löss geprägt, der als fruchtbar gilt. Wird Boden bewegt, sind Abtrag, Lagerung und Wiedereinbau sorgfältig zu regeln. Dazu gehören getrennte Lagerung von Mutterboden, Schutz vor Erosion bei Regen und ein geordneter Umgang mit Aushub.

Wir lesen die Nebenbestimmungen der Genehmigung, setzen sie in Kontrollpunkte um und prüfen auf der Baustelle, ob sie eingehalten werden. Das schließt Schutz von Bäumen, Gewässern und Böden ein.
Wo Auflagen zum Artenschutz bestehen, etwa Schutzzäune für wandernde Tiere, kontrollieren wir regelmäßig Zustand und Verlauf und dokumentieren Funde. Welche Tiere betroffen sind, legt die Fachbehörde fest.
Wir achten darauf, dass nichts in Gewässer oder Boden gelangt. Dazu prüfen wir die Lagerung von Aushub, Betriebsstoffen und Baustellenabwasser.
Kontrollen werden mit Datum, Ort und Befund festgehalten. Abweichungen melden wir an die Bauleitung, damit schnell gegengesteuert werden kann.
Auflagen aus der Genehmigung werden vor Ort überprüft und dokumentiert.
Gewässer und Boden werden in der Bauphase besser geschützt.
Abweichungen werden früh gemeldet, bevor aus ihnen Verzögerungen werden.
Die Dokumentation steht für Behörden und Auftraggeber bereit.
→ Wir übersetzen sie in eine kurze Kontrollliste für die Baustelle und gehen sie in festen Abständen durch.
→ Wir prüfen Lagerplätze, Auffangvorrichtungen und Abläufe und melden Mängel sofort an die Bauleitung.
→ Wir legen getrennte Lagerplätze fest und kontrollieren, dass die Trennung auch beim Wiedereinbau gilt.
→ Wir ziehen sie in die Terminplanung vor, damit Bauzeitenfenster und Schutzmaßnahmen zusammenpassen.
Ufernahe Vorhaben berühren Gewässer, Altwässer und Hochwasserbereiche.
Landschaftsschutz und FFH-Gebiete bringen Auflagen zu Lichtimmissionen, Flächen und Zeiten.
Beim Bodenaushub im Löss kommt es auf getrennte Lagerung und Erosionsschutz an.
Maßnahmen an Bächen und Gräben brauchen eine Begleitung, die Eingriffe in Gewässer genau dokumentiert.

Wir lesen die Nebenbestimmungen und klären, was auf Ihrer Baustelle zu beachten ist.
Aus den Auflagen entsteht eine Kontrollliste mit Orten und Abständen.
Wir prüfen vor Ort, halten Befunde fest und melden Abweichungen an die Bauleitung.
Sie erhalten eine Dokumentation, die Sie Behörden und Auftraggebern vorlegen können.
Liegt ein Bauvorhaben nahe der Donau oder einem Altwasser, dann enthält die Genehmigung oft Auflagen zum Gewässerschutz. In diesem Fall setzen wir sie in Kontrollpunkte um, prüfen Lagerplätze und Zufahrten und halten fest, ob Betriebsstoffe sicher gelagert sind.
Liegt dagegen ein Neubau im Gäuboden auf bisherigem Acker, dann steht der Boden im Mittelpunkt. Dann kontrollieren wir, ob Mutterboden getrennt gelagert wird, ob Haufen gegen Abtrag bei Regen gesichert sind und ob Aushub ordnungsgemäß abgefahren wird.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Umweltschutz wirkt in die gesamte Baustelle hinein. Lagerflächen aus der Baustelleneinrichtung dürfen nicht an Gewässern liegen. Die Entsorgung folgt den Vorgaben für getrennte Stoffe. Deshalb stimmen wir die Kontrollen mit Einrichtung und operativer Logistik ab.
Auch Lieferwege zählen. Fahrzeuge sollen Schutzbereiche nicht befahren. Reinigung der Räder an der Ausfahrt verhindert Verschmutzung der Straße. Wir legen solche Punkte im Plan fest und prüfen sie bei den Begehungen.
Wo Genehmigungen Auflagen zu Natur, Wasser oder Boden enthalten, müssen sie auf der Baustelle eingehalten werden. In Straubing mit Donau, Altwässern und Schutzgebieten kommt das vor. Die Begleitung prüft und dokumentiert das.

Schicken Sie uns Ihre Nebenbestimmungen, dann besprechen wir, welche Kontrollen nötig sind und wie wir sie in Ihren Bauablauf einfügen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Straubing. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit