
Ein Sturz vom Gerüst, ein Schnitt mit der Flex oder ein Kreislaufzusammenbruch bei Hitze: Auf großen Baustellen ist so etwas nie ausgeschlossen. In Singen kommen Hallenerweiterungen auf Werksflächen und Neubauten im Bahnhofsumfeld zusammen. Dort zählt jede Minute zwischen Unfall und erster Hilfe.
Für Baustellen mit mehr als 100 Versicherten verlangt die DGUV Vorschrift 1 in § 27 einen Betriebssanitäter. Wir stellen Betriebssanitäter und Brandschutzhelfer für Vorhaben in Singen und beraten bei kleineren Baustellen, was an Besetzung angemessen ist.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die erste Frage lautet: Wie viele Menschen arbeiten gleichzeitig auf dem Gelände? Bei einem Werkshallenbau oder einem Quartier mit mehreren Baufeldern ist die Marke von 100 Versicherten rasch erreicht. Liegt die Zahl darunter, planen wir mit Ersthelfern und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Die zweite Frage betrifft den Weg zur Hilfe. In Singen gibt es ein Klinikum. Die Stadt ist außerdem Mittelzentrum für ihre Umgebung. Trotzdem hilft es wenig, wenn der Rettungswagen am Tor eines Werksgeländes warten muss. Deshalb legen wir Treffpunkt, Zufahrt und Ansprechperson fest, bevor gearbeitet wird.
Die dritte Frage gilt den Tätigkeiten. Kranhub, Arbeit in der Höhe, Abbruch im Bestand und tiefe Baugruben verlangen mehr Vorsorge als reiner Innenausbau. In diesen Phasen sollte die Notfallkette besonders klar sein. Das gilt auch dann, wenn die Belegschaft nur für wenige Wochen anwächst.

Betriebssanitäter betreuen Verletzte bis zur Übergabe an den Rettungsdienst und halten jeden Vorfall fest. Wie lange sie auf der Baustelle sind, hängt von Größe und Gefährdung ab.
Beschäftigte mit Erste-Hilfe-Ausbildung arbeiten an verschiedenen Stellen des Baufelds. Ihre Zahl richtet sich nach der Belegschaft.
Brandschutzhelfer achten auf Räumungswege und typische Zündquellen. Welche Löschmittel bereitstehen, besprechen wir nach Absprache mit dem Bauherrn.
Sammelplätze, Rettungswege und Rufnummern hängen gut sichtbar aus. Zusätzliche Hilfsmittel legen wir nach Absprache fest.
Verletzte werden schon vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes versorgt.
Die gesetzliche Pflicht zum Betriebssanitäter ab mehr als 100 Versicherten wird eingehalten.
Einsatzfahrzeuge erreichen die Unfallstelle ohne Suchen.
Alle Vorfälle stehen in einem Protokoll.
→ Der Notfallplan nennt Adresse, Zufahrt und Ansprechperson. Ein Einweiser nimmt den Rettungsdienst am Eingang in Empfang.
→ Wir sprechen mit dem Betreiber ab, wie Einsatzfahrzeuge ohne Rückfrage durchfahren dürfen.
→ Aushänge zeigen Namen und Standort der Ersthelfer. Jeder Beschäftigte erfährt das bei der Unterweisung.
→ Der Weg nach draußen wird vorab besprochen. Welche Hilfsmittel dafür sinnvoll sind, stimmen wir nach Absprache mit der Bauleitung ab.
Große Belegschaften und Kranbetrieb auf Industriegelände.
Viele Gewerke auf mehreren Baufeldern zur selben Zeit.
Abbruch- und Entkernungsarbeiten mit erhöhtem Verletzungsrisiko.
Bauen neben Besuchern oder Beschäftigten einer genutzten Anlage.

Belegschaftsgröße, Tätigkeiten und Zugänge werden angesehen und die nötige Besetzung wird bestimmt.
Treffpunkt, Rettungswege und Rufnummern werden mit der Bauleitung abgestimmt.
Sanitäter und Ersthelfer werden den Beschäftigten bei der Unterweisung vorgestellt.
Vorfälle werden protokolliert und die Besetzung folgt den Bauphasen.
Wird in Singen eine Produktionshalle erweitert und stehen zeitweise über 100 Menschen auf dem Gelände, dann ist ein Betriebssanitäter vorgeschrieben. Er kennt Treffpunkt und Rettungswege. Ein Notruf läuft über die abgesprochene Kette bis zum Einweiser am Werkstor.
Soll ein Gebäude im Bestand umgebaut werden, mit Kran und Arbeiten am Dach, dann gehen wir vor Beginn den Notfallplan durch. Die Ersthelfer sind benannt. Welche Ausrüstung darüber hinaus nötig ist, entscheiden wir nach Absprache mit Bauleitung und Bauherr.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Notfallplan baut auf der Baustelleneinrichtung auf. Dort bleibt eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge reserviert. Die Zugangskontrolle am Tor lässt Einsatzkräfte vorrangig durch.
Zusätzliche Ersthelfer kommen aus der operativen Baulogistik. Das Logistik-Management achtet darauf, dass keine Lieferung den Rettungsweg verstellt. So gehört der Sanitätsdienst in Singen fest zum Ablauf der Baustelle.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt ihn, wenn mehr als 100 Versicherte gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten. Bei weniger Personen kann er je nach Gefährdung trotzdem sinnvoll sein. Das prüfen wir mit Ihnen im Einzelfall.

Sagen Sie uns, wie viele Menschen bauen und welche Arbeiten anstehen. Wir machen einen Vorschlag zur Besetzung.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Singen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit