
Wo viele Menschen gleichzeitig arbeiten, passieren Unfälle. Ob ein Sanitäter auf der Baustelle sein muss, hängt von der Zahl der Beschäftigten ab: Nach der DGUV Vorschrift 1 ist ein Betriebssanitäter auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten vorgeschrieben. Kleinere Baustellen kommen mit Ersthelfern aus, auch dort lohnt sich ein klarer Notfallplan.
In Seeheim-Jugenheim kommt die Geländeform dazu. Ein Verletzter am Hang ist schwerer zu erreichen als einer auf ebener Fläche im Tal. Wir planen deshalb mit der Bauleitung, wie ein Notfall abläuft: Wo wird gesammelt, wie kommt der Rettungsdienst auf das Gelände und wer weist ihn ein?
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Gemeinde reicht von der Rheinebene hinauf in den Odenwald. Auf einer Baustelle in Hanglage ist der Weg zum Verletzten oft lang und uneben. Ein Sanitäter muss wissen, wie er dort hinkommt und wie ein Rettungsfahrzeug die Stelle erreicht. Das wird vorab begangen und im Notfallplan festgehalten.
Viele Arbeiten fallen in schwer zugänglichen Bereichen an: an Böschungen, in tiefen Baugruben oder am Waldrand. Dort drohen Stürze, Erdrutsche und Verletzungen durch Maschinen. Ein Notfallplan nennt Sammelpunkte, Zugangswege und Zuständigkeiten.
Die Ortskerne von Seeheim und Jugenheim haben enge Straßen. Wo ein Rettungsfahrzeug nicht direkt vor die Baustelle fahren kann, muss jemand es einweisen. Wir legen mit der Bauleitung fest, wer das übernimmt. Die Zufahrt halten wir frei.

Für Baustellen ab der vorgeschriebenen Größe stellen wir ausgebildete Betriebssanitäter. Sie versorgen Verletzte und dokumentieren Vorfälle. Welche Ausstattung dafür benötigt wird, stimmen wir nach Absprache ab.
Auch auf kleineren Baustellen können Ersthelfer eingesetzt werden. Sie leisten Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Den Weg zum Sammelpunkt kennen sie.
Wir erstellen mit der Bauleitung einen Plan: Sammelpunkt, Zufahrt, Ansprechpersonen und Ablauf. Der Plan wird mit den Beteiligten besprochen und aktuell gehalten.
Brandschutzhelfer kennen die besonderen Brandrisiken auf Baustellen und helfen bei der Räumung. Welche Löschmittel eingesetzt werden, besprechen wir nach Absprache.
Im Ernstfall ist klar, wer was macht und wohin der Rettungsdienst fährt.
Gefährliche Arbeiten werden mit Blick auf die Rettung geplant.
Die Bauleitung erfüllt die Pflichten aus der Unfallverhütung und kann das belegen.
Alle Gewerke arbeiten nach demselben Notfallplan.
→ Wir gehen die Wege vorab ab und legen Sammelpunkte fest. Zufahrten für den Rettungsdienst werden freigehalten und markiert.
→ Ein Einweiser wartet am vereinbarten Punkt. Die Adresse und Zufahrt sind im Notfallplan genannt und allen bekannt.
→ Der Notfallplan nennt Ansprechpersonen und gilt für alle Gewerke. Er wird bei Baubeginn jeder Firma erklärt.
→ Für solche Arbeiten wird zusätzlich geklärt, wer in der Nähe ist und wie ein Verletzter geborgen wird. Hilfsmittel besprechen wir nach Absprache.
Vorhaben, bei denen die Pflicht zum Betriebssanitäter greift und mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten.
Baustellen mit langen, unebenen Wegen, auf denen Rettungsabläufe vorab geklärt werden müssen.
Arbeiten im Boden, bei denen Verschüttung und Absturz zu bedenken sind.
Baustellen neben Schulen oder Wohnlagen, bei denen der Rettungsweg frei bleiben muss.

Wir klären Beschäftigtenzahl, Gelände und gefährliche Arbeiten und prüfen, ob ein Sanitäter vorgeschrieben ist.
Sammelpunkte, Zufahrt und Ansprechpersonen werden festgelegt und mit der Bauleitung abgestimmt.
Sanitäter und Ersthelfer werden eingewiesen und übernehmen ihre Aufgaben auf der Baustelle.
Vorfälle werden dokumentiert. Ändert sich die Baustelle, wird der Plan angepasst.
Liegt eine Baustelle mit mehr als 100 Beschäftigten an einem Hang oberhalb von Jugenheim, dann ist ein Betriebssanitäter vorgeschrieben. Wir legen in diesem Fall den Standort fest, von dem aus alle Bereiche zu erreichen sind. Der Weg für den Rettungsdienst wird freigehalten und gekennzeichnet.
Arbeiten dieselben Gewerke in einer tiefen Baugrube, dann wird zusätzlich besprochen, wie ein Verletzter nach oben kommt. Wer wen einweist und wie der Rettungsdienst benachrichtigt wird, steht im Plan. Die Ausstattung dafür stimmen wir nach Absprache mit der Bauleitung ab.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Der Notfallplan hängt an Zufahrt und Zugangskontrolle. Wer am Tor steht, weiß, wohin Rettungsfahrzeuge dürfen. Er lässt sie ohne Verzögerung durch. Deshalb planen wir Notfallablauf, Einrichtung und Torbesetzung gemeinsam.
In Seeheim-Jugenheim spielt zudem die Nachbarschaft zu Schule und Wohnlagen eine Rolle. Wir stimmen ab, wie Rettungsfahrzeuge über enge Straßen zur Baustelle kommen, ohne dass der Verkehr sie aufhält.
Nach DGUV Vorschrift 1 gilt die Pflicht auf Baustellen mit mehr als 100 Versicherten. Darunter genügen Ersthelfer. Wir prüfen mit Ihnen, wie viele Beschäftigte gleichzeitig arbeiten. Auch bei kleineren Vorhaben raten wir zu einem Notfallplan.

Nennen Sie uns Standort und Zahl der Beschäftigten. Wir sagen Ihnen, was vorgeschrieben ist und was wir darüber hinaus empfehlen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Seeheim-Jugenheim. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit